Ein Burn-out beginnt oft schleichend. „Ich habe immer wieder mit Menschen zu tun, die sich entweder ausgebrannt fühlen oder es gar nicht so weit kommen lassen wollen“, sagt Coachin Nathalie Krahé. Die Diplompsychologin berät Betroffene dann für ihren weiteren Weg.
Wie der aussehen kann, hängt natürlich von den individuellen Umständen ab. Eine Option kann aber eine Auszeit sein, in der Atem geschöpft wird - oder in der man sich neu orientiert. Und die wird besser freiwillig und geplant genommen - als später unfreiwillig, wenn man völlig aus der Bahn geworfen ist.
Denkbar ist etwa ein Sabbatical. In der klassischen Variante spart man hier meist Zeit oder Geld an, um für eine bestimmte Zeitspanne frei zu haben. Danach kehrt man wieder in den Job zurück. Wer als Lehrkraft, im Öffentlichen Dienst oder im kirchlichen Bereich tätig ist, findet solche Modelle oft schon vor. Ansonsten gibt es kein Recht auf eine Auszeit. Sie muss dann individuell ausgehandelt werden.
Ausrechnen sollte man sich bei der Planung aber in jedem Fall: Was kann ich mir leisten? Eine Option: Arbeitnehmer leisten über Jahre mehr Arbeitszeit, als sie bezahlt bekommen, und sparen sich so eine Art Guthaben ihrer Zeit an. Diese können sie dann später einlösen, je nachdem etwa mit einem Vierteljahr oder einem halben Jahr Auszeit. Bei der Teilzeitvariante wird hingegen eine gewisse Zeit mit reduziertem Lohn gearbeitet, um in der freien Zeit ebenfalls ein reduziertes Gehalt zu bekommen.
Sabbatical-Coach Andrea Oder nennt ein Beispiel: „Sie bekommen drei Jahre 83 Prozent des Gehalts, arbeiten davon 2,5 Jahre voll und haben dann sechs Monate frei.“ Der Vorteil bei diesem Modell: Man ist die ganze Zeit über kranken- und sozialversichert.
Das ist bei einer anderen Option nicht unbedingt der Fall: Beim unbezahlten Urlaub werden Arbeitnehmer nach einem Monat automatisch aus der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung abgemeldet. Und in der Zeit des Urlaubs gibt es kein Gehalt. Dafür ist die Vorlaufzeit für dieses Modell kürzer.
Oft findet sich für eine Auszeit aber auch eine niedrigschwelligere Lösung, weiß Andrea Oder aus der Praxis. „Manch einer ist bei mir aus der Tür gegangen und hat festgestellt: Ich habe noch einige Überstunden. Wenn ich die nächstes Jahr mit meinem Jahresurlaub kombiniere, kann ich mir ein paar Monate Auszeit gönnen.“ Lässt sich diese in eine Zeit legen, in der im Job ohnehin eher Flaute ist, können womöglich auch Arbeitgeber schneller überzeugt werden.
So oder so: Wer erschöpft in seine Auszeit geht, sollte diese nutzen, um die leeren Batterien wieder aufzuladen. Die Wege sind ganz individuell. Es muss nicht immer die spektakuläre Weltreise sein. „Vielleicht tun mir bestimmte Praktiken gut wie Yoga oder Meditation. Oder ich engagiere mich in einem praktischen sozialen Projekt als Kontrast zum Bürojob“, schlägt Nathalie Krahé vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) vor.
Manchmal reichen einige Wochen, um mit neuer Energie in die Arbeit zu starten. Manchmal ist aber auch schon mit dem Wunsch nach einer Auszeit klar: Dieser Job ist nicht mehr der richtige.
Laut Nathalie Krahé macht der aktuell sehr arbeitnehmerfreundliche Arbeitsmarkt Stellenwechsel gut möglich. Und wer nicht direkt von einem in den nächsten Job wechselt, hat automatisch eine Auszeit - die natürlich ebenfalls finanziert werden muss. Denn: Wer selbst kündigt und grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, bekommt laut der Bundesagentur für Arbeit für eine Sperrzeit von zwölf Wochen erstmal kein Geld, auch kein Bürgergeld. Erst danach gibt es Arbeitslosengeld.
Liegt ein wichtiger Grund für die Eigenkündigung vor, kann die Sperrzeit aber vermieden werden. „Das ist zum Beispiel ein ärztliches Attest, dass ich bei diesem Arbeitgeber oder in diesem Job aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter arbeiten kann“, sagt Susanne Eikemeier von der Bundesagentur für Arbeit.
Und wenn der Akku schon komplett leer ist? Wem ein Arzt aufgrund eines Burn-outs die Arbeitsunfähigkeit attestiert, der bekommt in der Regel erstmal noch sechs Wochen Lohn vom Arbeitgeber gezahlt.
Hält die Arbeitsunfähigkeit danach an, bekommen Arbeitnehmer von ihrer gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld, das sich nach dem regelmäßigen Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit richtet. Laut dem GKV-Spitzenverband sind das bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens.
Außerdem werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung abgezogen, Beiträge für die Krankenversicherung fallen nicht an.
Gezahlt wird das Krankgeld dann für Kalendertage, wobei ein ganzer Monat für die Berechnung immer 30 Tage hat. Diese Zahlungen haben aber ein Ende: Krankengeld gibt es, so lange es sich um dieselbe Krankheit handelt, höchstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Andrea Oder: Sabbatical, Campus Verlag 2019, 219 Seiten, Taschenbuch 19,95 Euro, eBook 16,99 Euro, ISBN 9783593510019
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