Sind Ausweiskopien eigentlich zulässig? Das fragt man sich immer wieder einmal, wenn diese gefordert werden. Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Grundsätzlich sollte man Kopien aus Gründen der Datensparsamkeit, des Datenschutzes und wegen des hohen Missbrauchpotenzials vermeiden und sie nur anfertigen und herausgeben, wenn es wirklich notwendig ist.
Denn legt man den Ausweis persönlich im Original vor, und kann so identifiziert werden, genügt in vielen Fällen schon ein Vermerk, zum Beispiel „Personalausweis/Reisepass hat vorgelegen“. Eine zusätzliche Kopie des Ausweises ist in diesen Fällen nicht erforderlich, erklärt das Bundesinnenministerium auf seinem Personalausweisportal.
Ansonsten steht es Ausweisinhaberinnen und -inhabern aber frei, Kopien ihres Ausweises anzufertigen. Die Ablichtung (Kopie, Fotografie, Scan) muss aber eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein, etwa durch den Vermerk „KOPIE“ oder - quasi selbsterklärend - als Schwarz-Weiß-Abbildung.
Achtung: Nur Ausweisinhaberinnen und -inhaber dürfen Kopien ihrer Ausweise weitergeben. Eine Ausnahme gilt bei Reisepässen: Geht es um einen Visumsantrag für die Passinhaberin oder den Passinhaber, und hat die antragstellende Person der Weitergabe der Passkopie zugestimmt, darf die Kopie weitergegeben werden.
Stimmt der Ausweisinhaberin oder die Ausweisinhaberin zu, darf auch eine andere Person eine Ausweiskopie anfertigen, diese aber nicht an Dritte weitergeben.
In diesem Fall besonders, aber auch grundsätzlich gilt es darauf zu achten, dass eventuell entstehende Kopien wie beispielsweise Fehldrucke oder gespeicherte Dateien nach der Übermittlung umgehend und datenschutzkonform vernichtet werden.
Um die persönlichen Daten bei Ausweiskopien zu schützen und Identitätsdiebstahl vorzubeugen, erklärt und empfiehlt das Ministerium Folgendes:
Ist eine Ausweiskopie in die falschen Hände gelangt, durch Dritte im Netz veröffentlicht oder bereits von Betrügern missbraucht worden, ist rasches Handeln gefragt. Empfehlungen dazu, was in so einem Fall zu tun ist, gibt etwa das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf seinen Seiten.
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