Urlaubszeit heißt meist: volle Autobahnen – und auch volle Parkplätze und Rastanlagen. Gerade an Lastwagen-Parkplätzen auf Autobahnen herrscht laut dem Auto Club Europa (ACE) ein „extremer Mangel“. Und das gefährdet auch die Sicherheit des Autoverkehrs.
Denn der ACE hat in einer Untersuchung in den vergangenen Wochen regelmäßig überfüllte Rastplätze, blockierte Zufahrten oder parkende Lkw auf dem Standstreifen beobachtet. Was ist aber zu tun, wenn überfüllte Parkplätze und Rastanlagen sowie blockierte Zufahrten drohen? Elena Marcus-Engelhardt vom ACE nennt wichtige Punkte:
Speziell, wenn es dunkel ist und bei unübersichtlichen Einfahrten sollten Autofahrer ihre Manöver darauf anpassen. „Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit bereits auf dem Verzögerungsstreifen deutlich. So vermeiden Sie gefährliche Situationen.“
Wie voll es auf den Park- und Rastanlagen wirklich ist, lässt sich von der Fahrbahn aus meist nicht sonderlich gut einschätzen – speziell bei Nacht. Denn Rastanlagen sind besonders in den Abend- und Nachtstunden oft mit Lkw überfüllt.
„Müssen Sie dennoch dringend anhalten – etwa für eine Toilettenpause – suchen Sie zunächst nach einem regulären Pkw-Stellplatz auf dem Rastplatz oder alternativ nach einer ausreichend breiten Lücke zwischen zwei Lkw“, rät Elena Marcus-Engelhardt.
Dabei kann es sich lohnen, weiter in Richtung Ausfahrt zu schauen. „Dort findet sich häufig noch eine passende Lücke zwischen Lkw für ein Auto.“ Das gilt bei – oft kleineren - Parkplätzen, welche die Stellflächen für Autos und Lastwagen nicht getrennt ausweisen. Grundsätzlich aber sind Pkw-Stellplätze für Pkw da und Lkw-Parkplätze für Lkw – auch wenn manche Lkw Pkw-Flächen blockieren.
„Parken Sie niemals in Ein- und Ausfahrten oder in der Durchfahrt. Auch der Standstreifen ist tabu“, so Marcus-Engelhardt. Was aber, wenn man schon abgebogen ist und die weitere Zufahrt zur Rastanlage komplett blockiert und ein Vorkommen nicht möglich ist?
Das ist eine Extremsituation - zumal Rückwärtsfahren auf der Autobahn absolut lebensgefährlich und verboten ist, verweist Marcus-Engelhardt auf den Paragrafen 18 (Abs. 7) der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Wer bei Dunkelheit oder schlechter Sicht - besonders wenn man noch auf oder nahe dem Verzögerungsstreifen steht, schaltet umgehend die Warnblinkanlage ein. „Wenn keine sichere Lösung in Sicht ist, zögern Sie nicht, einen Notruf abzusetzen.“
Wer auf der Anlange feststellt, dass kein Parkplatz zu finden ist, und ein gefahrloses Weiterfahren möglich ist, kann vorsichtig über die aktuelle Rastanlage zur Ausfahrt rollen und die nächste Möglichkeit ansteuern.
Grundsätzlich sind speziell auf größeren Rastanlagen die Pkw- und Lkw-Stellflächen häufig baulich voneinander getrennt. Das erhöht die Chancen auf einen freien Auto-Parkplatz auch nachts deutlich.
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