Die geplante Sanierung und Erweiterung um zwei neue Gebäudetrakte der AWO-Kurklinik, einer Eltern-Kind-Einrichtung, sprach Matthias Oberth (SPD) in der Sitzung des Bad Windsheimer Stadtrates an. Die Baugenehmigung war bislang an eine Bedingung geknüpft. Dringend gesucht wird zudem eine Fläche zur Zwischenlagerung des Bauaushubs.
Wie Stadtbaumeister Ludwig Knoblach auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt, habe die AWO die Stadt bei der Suche nach einer geeigneten Fläche für besagten Aushub um Mithilfe gebeten. Allerdings habe man selbst Probleme, aufgrund der vielen Baustellen, ausreichend Flächen zu finden. Erika Löblein (WiR) hatte in der Sitzung des Stadtrates vorgeschlagen, ein Areal westlich von Lenkersheim zwischen alter und neuer B 470 anzubieten.
Ob und unter welchen Bedingungen die Fläche für den Aushub genutzt werden könnte, werde derzeit mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgeklärt, so Knoblach. Denn vor Jahren, als die teerbelastete Asphaltdecke entfernt und auch die Grünfläche hergerichtet worden waren, trat eine Vielzahl an „archäologischen Fundstücken” zutage. Eine abschließende archäologische Untersuchung habe damals nicht erfolgen können, wenngleich die Universität Bamberg ihr Interesse daran bekundet habe, so der Stadtbaumeister. Die Fläche mit den archäologischen Fundstücken sei deshalb gesichert worden.
Wie eine Sprecherin des AWO Bezirksverbandes Ober- und Mittelfranken auf Nachfrage der Redaktion zum aktuellen Stand mitteilt, werden im Zuge der weiteren Projektvorbereitung derzeit verschiedene fachliche und organisatorische Punkte geprüft und abgestimmt. Dazu zählen unter anderem Fragen zur Zwischenlagerung des Bauaushubs sowie die erforderlichen Untersuchungen und Beprobungen. Entsprechende fachliche Bewertungen befinden sich aktuell im laufenden Verfahren.
Laut Knoblach sei Bodenaushub fast immer zu beproben. Das sei im Merkblatt „Beprobung von Boden und Bauschutt“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt ausführlich dargestellt. Selbst wenn keine Beprobung aufgrund der Situation der Entnahmestelle des Bodenaushubs vorgeschrieben sei, verlangen etwa Deponien, auf denen der Bodenaushub endgelagert werden soll, in der Regel den Nachweis der Unbedenklichkeit.
Ein weiterer Faktor in Bezug auf den Neubau, beziehungsweise die Sanierung, ist die noch fehlende, bedingungslose Baugenehmigung. Zu tun hat das mit dem Kurparksammler, der das Abwasser mehrerer kleiner Anschlüsse bündelt und zum Klärwerk abführt. Es sei fachlich begründet und auch vom Stadtrat beschlossen, dass der Kurparksammler nicht überbaut werden dürfe, erläutert Knoblach auf Nachfrage.
Deswegen sei das Einvernehmen mit dieser Bedingung verknüpft worden. Das sei auch geschehen, weil der Stadt bis zu dem Zeitpunkt kein Entwässerungsplan vorlag, in dem die horizontale und vertikale Lage des Neubaus – insbesondere die Tiefe der Fundamentierung – und der Kurparksammler dargestellt sind. Deshalb konnte keine Prüfung stattfinden, erklärt Knoblach weiter.
Nachdem das Neustädter Landratsamt Kenntnis vom Erbbaurechtsvertrag, der zwischen AWO und Stadt abgeschlossen wurde, erlangt hatte, wurde diese Bedingung als nicht erforderlich erachtet, um eine Überbauung des Kurparksammlers zu verhindern. Mittlerweile liege, so Knoblach, ein Entwässerungsplan vor. Die kritischen Punkte seien der AWO bekannt. Wenn die Nähe des zu verlegenden Kanals zum Neubau und weitere Punkte geklärt seien, könne der überarbeitete Entwässerungsplan seitens der Stadt genehmigt und ein bedingungsloses Einvernehmen gegeben werden.
Seitens des Landratsamtes habe es geheißen, so Knoblach, dass es zu keinem Zeitverzug komme, wenn man nochmals mit der AWO über das Thema Entwässerung spreche und das Thema dann in der Februarsitzung des Stadtrates noch einmal aufrufe. Die AWO erklärt auf Nachfrage: „Wir gehen davon aus, dass die offenen Punkte im weiteren Verfahren geklärt werden können und sehen somit keine Probleme für die Baugenehmigung und den vorgesehenen Zeitplan.”
Die angesetzten Gesamtkosten für die Erweiterung und die Sanierung lagen zuletzt bei rund 21 Millionen Euro. Finanziert werden soll diese Summe durch die Fördermittel des Bundes und durch Eigenmittel.