Am Balkongeländer, an der Wand, im Garten oder auf dem Garagendach - mit einem steckerfertigen Solargerät lässt sich ziemlich einfach Strom aus Sonnenenergie erzeugen. Ob man nun die eigene Grundlast erzeugt, den Strom speichert oder den Überschuss ins Netz einspeist, so ein Balkonkraftwerk muss auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Und das geht so:
Die Bundesnetzagentur fragt einige wichtige Daten zur Anlage ab. Das dient zum einen dem Überblick über installierte Geräte in Deutschland. Zum anderen kann die Behörde damit auch wichtige statistische Daten zur Leistung erheben. Diese Daten sind Pflichtangaben:
Zum Schluss gibt es eine Erfolgsmeldung, die MaStR-Nummer und eine Registrierungsbestätigung zum Herunterladen und Abheften. Fertig. Sollte sich an der Leistung der Anlage etwas ändern, ein Speicher hinzukommen oder man nimmt die Anlage außer Betrieb, kann man über das Benutzerkonto beim MaStR die Daten aktualisieren.
Mit den eingegebenen Daten wird der örtliche Netzbetreiber automatisch von der Bundesnetzagentur über die Anlage informiert. Falls noch ein Stromzähler ohne Rücklaufsperre eingebaut ist, muss er in naher Zukunft ersetzt werden. Eine separate Meldung der Anlage beim Netzbetreiber ist seit Mai 2024 nicht mehr nötig.
Die Registrierung des Balkonkraftwerks ist kostenlos, wenn man es selbst erledigt. Wird es von einem Dienstleister erledigt - etwa dem Installationsbetrieb - können Kosten anfallen. Der Zeitaufwand im Selbstversuch lag bei etwa vier Minuten.
© dpa-infocom, dpa:260511-930-63120/1