Balkonkraftwerke: Solarstrom auch für Mieter | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 05.05.2023 11:20

Balkonkraftwerke: Solarstrom auch für Mieter

Die Balkonkraftwerke funktionieren genauso wie die großen Anlagen auf dem Dach. Sie sind aber kleiner und lassen sich einfach an der Brüstung installlieren. (Foto: Bernd Diekjobst/dpa-tmn)
Die Balkonkraftwerke funktionieren genauso wie die großen Anlagen auf dem Dach. Sie sind aber kleiner und lassen sich einfach an der Brüstung installlieren. (Foto: Bernd Diekjobst/dpa-tmn)
Die Balkonkraftwerke funktionieren genauso wie die großen Anlagen auf dem Dach. Sie sind aber kleiner und lassen sich einfach an der Brüstung installlieren. (Foto: Bernd Diekjobst/dpa-tmn)

Wer Strom aus erneuerbaren Energien selbst erzeugen will, musst kein Hausbesitzer sein und auch keine teure Anlage mit großem Aufwand installieren lassen. Kleine Photovoltaikanlagen für den Balkon gibt es schon. Beim „Photovoltaik-Gipfel“ erarbeiten Politik und Wirtschaft einen Plan, wonach die technischen und bürokratischen Hürden abgebaut werden sollen - so dass künftig wirklich jeder so eine Anlage selbst in Betrieb nehmen kann.

Das sollten Sie dazu wissen:

Was sind Balkonkraftwerke?

Diese Solarstromanlagen bestehen typischerweise aus zwei Modulen und einem Wechselrichter. Sie können einfach aufgebaut werden und speisen ihre Energie in der Regel nur in das Hausnetz ein. Sie benötigen wenig Platz und werden etwa an der Balkonbrüstung befestigt. Oder sie hängen an der Gartenhütte, dem Carport oder den Haus- und Garagenwänden.

Die Mini-Anlagen funktionieren zwar genauso wie die großen Anlagen auf dem Dach, sind aber im technischen Sinn eher ein stromerzeugendes Haushaltsgerät. Die auch als Mini-Solaranlagen oder Plug-and-Play-Anlagen angebotenen Lösungen lassen sich einfach wieder abbauen, so dass sie etwa bei einem Umzug mitgenommen werden können. Daher gelten sie auch als Möglichkeit für Mieter.

Wie muss die Anlage angemeldet werden?

Jetzt hat man noch etwas Aufwand: Balkonanlagen müssen beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet werden, sagt Alexander Deisböck, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Außerdem muss die Anlage im Marktstammregister bei der Bundesnetzagentur registriert werden.

Die Anmeldeformalitäten und auch die Anforderungen an die Betreiber sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. „Mit der Anmeldung beim Netzbetreiber kann zum Beispiel der Nachweis verlangt werden, dass eine spezielle Einspeisesteckdose, die sogenannte Wielanddose, genutzt wird“, sagt Jörg Sutter von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) in Nürnberg. „Außerdem müssen Kunden bei einigen Netzbetreibern zusichern, dass ihre Anlage von einem Elektriker installiert worden ist.“

Es gibt aber Pläne, diese bürokratischen und technischen Hürden zu vereinfachen. So sollen laut der „Photovoltaik-Strategie“ des Bundeswirtschaftsministeriums die Meldepflichten vereinfacht oder gar gestrichen werden.

Wann reicht auch eine normale Schukosteckdose?

Für einen normgerechten Anschluss empfiehlt der VDE aktuell die spezielle Einspeisesteckdose, zum Beispiel die Wielanddose. Aber es gibt auch hier Bestrebungen, diese Empfehlungen zu lockern, wenn die technischen Voraussetzungen im Haus das erlauben.

„Im Prinzip können steckbare Solaranlagen einfach an eine Schuko-Steckdose angeschlossen werden, wenn die technischen Sicherheitsnormen nach der kommenden Produktnorm erfüllt werden“, sagt Alexander Nollau, Abteilungsleiter im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE). „In einer zeitgemäßen Hausanlage sollte das ohne Probleme möglich sein“, sagt Nollau. „Bei alten Anlagen wäre ich vorsichtig und würde einen Elektriker mit der Installation der Balkonanlage beauftragen.“

Der Schuko-Stecker und sein Gegenstück, die Schuko-Steckdose, sind die in Deutschland übliche Verbindung - mit ihnen wird fast alles in unserem Haushalt ans Netz gebracht.

Wann brauche ich einen neuen Stromzähler?

Die Photovoltaik-Strategie sieht vor, dass künftig Balkonanlagen übergangsweise hinter jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden dürfen. Das schließt auch die Zähler ohne Rücklaufsperre ein. Diese Geräte würden rückwärtslaufen, wenn mehr Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist als verbraucht wird - was aktuell noch verboten ist und bislang einen Zählertausch nötig macht.

Allerdings soll diese Duldung nur so lange gelten, bis die Messstellenbetreiber moderne Zweirichtungszähler einbauen, heißt es im Strategiepapier des Bundeswirtschaftsministeriums. Dazu sollen die Betreiber verpflichtet werden. Es kann sinnvoll sein, sich dazu bei der zuständigen Stelle vor Ort zu informieren.

Wie viel Strom erzeugt so eine Anlage?

Ein Standard-Modul hat laut Verbraucherzentrale 380 Watt Leistung und kann an einem schattenfreien Platz am Südbalkon etwa 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr liefern. Das ist nicht viel: Ein Zwei-Personen-Haushalt kann damit zum Beispiel einen Kühlschrank oder die Waschmaschine ein Jahr lang betreiben.

Übrigens: Momentan liegt die zulässige Höchstleistung für solche Anlagen bei 600 Watt, angedacht ist nun aber eine Erhöhung auf 800 Watt.

Gut zu wissen: An schattigeren Standorten sinkt die Stromproduktion. Daher wird in der Regel geraten, Solaranlagen nach Süden, Südosten oder Südwesten auszurichten. Die Kosten für die Anlagen mit Standard-Modul liegen laut Verbraucherzentrale bei 350 bis 600 Euro.

Muss der Vermieter informiert werden?

Vor der Installation auf einem Balkon muss laut Mieterverein zu Hamburg der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Die entsprechende Genehmigung sollte schriftlich erfolgen. Laut Verbraucherzentrale muss auch die Eigentumsgemeinschaft zustimmen.

© dpa-infocom, dpa:230505-99-570957/4


Von dpa
north