Wie viel Grundsteuer werden Sie ab dem kommenden Jahr wahrscheinlich zahlen müssen? Das können Hausbesitzer aus Transparenzregistern ableiten, die bereits neun Bundesländer online bieten. Darauf weist das Ratgeberportal „Finanztip“ hin. Weitere werden folgen.
Entscheidender Faktor in der Formel ist der Hebesatz, der sich wegen der Grundsteuerreform fast überall ändert. Im Netz sind inzwischen die sogenannten fairen Hebesätze von Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und dem Saarland zu finden.
Fair bedeutet, dass mit diesen Hebesätzen die Grundsteuer in Summe in der jeweiligen Kommune nicht steigen würde. Die fairen Hebesätze dienen als Empfehlung für Städte und Gemeinden. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen werden sie auf jeden Fall umgesetzt.
Auch Rheinland-Pfalz und Brandenburg werden laut „Finanztip“ noch Transparenzregister veröffentlichen. In Niedersachsen sowie Mecklenburg-Vorpommern müssen die Kommunen die fairen und die festgesetzten Hebesätze nennen. Dagegen gebe es in Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen keine Transparenzbestrebungen, so das Ergebnis der Nachfrage bei den zuständigen Finanzbehörden.
Zusammen mit dem Grundsteuermessbetrag, den Eigentümer in den Flächenländern bereits erhalten haben sollten, lässt sich die faire Grundsteuer mit dieser Formel berechnen: Grundsteuermessbetrag mal fairer Hebesatz, geteilt durch 100. Beispielrechnung: Beträgt der Grundsteuermessbetrag 122 Euro und der faire Hebesatz 500 Prozent, läge die faire Grundsteuer von nächstem Jahr an bei 610 Euro.
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