Ein bisschen Bargeld zu Hause aufbewahren? Das tut wohl jede und jeder in einem gewissen Umfang. Immerhin kann ja mal was mit dem Geldautomaten der Hausbank sein oder eine unvorhergesehene Zahlung ins Haus stehen. Nur: Bei einem Wohnungseinbruch sollte das Ersparte besser nicht in die Hände der Kriminellen gelangen. Oder bei einer Entrümpelung versehentlich von Mitbewohnern entsorgt werden. Wo also sollte man das Bargeld tunlichst nicht verstecken? Kriminalhauptkommissarin Eva Spiegelhoff vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen klärt im Interview über Unklarheiten auf.
Eva Spiegelhoff: Das kann man gar nicht genau sagen, weil es keine klassischen Anlaufstellen für Täterinnen und Täter bei einem Wohnungseinbruch gibt. Häufig durchwühlen sie in ihrer Zeitnot Schubladen und Schränke. Deren Kreativität bei der Suche sind aber genauso wenig Grenzen gesetzt wie dem Ideenreichtum derjenigen, die ihr Bargeld verstecken. Ob jetzt also das Versteck unter der Matratze weniger sicher ist als das im Bilderrahmen, der Essensverpackung oder dem im Eisfach, lässt sich schlicht nicht sagen.
Die Polizei rät aber grundsätzlich dazu, gar keinen oder zumindest nur einen geringen Bargeldbestand zu Hause aufzubewahren - höchstens so viel, dass es für den täglichen Einkauf reicht. Größere Beträge gehören in einen geprüften und zertifizierten Wertschutzschrank.
Eva Spiegelhoff: Generell sollten so wenig wie möglich Personen davon wissen - und wenn dann nur vertraute, etwa Ehepartner, Kinder oder Eltern. Andernfalls weiß zum Beispiel im Todesfall niemand, wo die Reserven liegen. Wer die Information für diesen Fall schriftlich hinterlegen möchte, sollte sie auf jeden Fall an einem anderen Ort aufbewahren als das Bargeld selbst - also etwa in einem Bankschließfach außerhalb der eigenen Wohnung.
Eva Spiegelhoff: Das sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrem zuständigen Hausratversicherer erfragen. Befindet sich das Geld in einem Wertschutzschrank, hängt die Höchstgrenze in der Regel von der Sicherheitsstufe des Tresors ab.
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