Bayern will Anträge für Cannabis-Clubs „sehr genau“ prüfen | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 21.06.2024 11:35

Bayern will Anträge für Cannabis-Clubs „sehr genau“ prüfen

Hanfsämlinge werden auf der Hanfmesse „Mary Jane“ zum Verkauf angeboten. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)
Hanfsämlinge werden auf der Hanfmesse „Mary Jane“ zum Verkauf angeboten. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)
Hanfsämlinge werden auf der Hanfmesse „Mary Jane“ zum Verkauf angeboten. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)

Bayern geht mit insgesamt sieben Mitarbeitern in das Verfahren zur Prüfung und Genehmigung von Cannabis-Anbauvereinigungen. Zum 1. Juli, wenn die Regelungen für die auch „Social-Clubs“ genannten Vereinigungen in Kraft treten, sollen sie an den Standorten Oberschleißheim und Erlangen mit der Prüfung beginnen, wie das Gesundheitsministerium am Freitag mitteilte. Bis der Anbau starten kann, dürfte es dann noch dauern.

Die Einheit werde die Anträge sehr genau prüfen, hieß es vom Ministerium. Dazu, wie lange die Bearbeitung der Anträge dauern werde, lasse sich keine pauschale Aussage treffen. Das hänge unter anderem von der Qualität der Anträge ab. Das Erlaubnisverfahren in Bayern sei „auf Prävention ausgerichtet“, betonte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Zum Prozess gehörten dabei „auch Vor-Ort-Begehungen in Zusammenarbeit mit der Polizei und Anhörungen der betroffenen Kommunen“. Zudem wird jede Anbauvereinigung laut Ministerium einmal pro Quartal vor Ort kontrolliert, bei Bedarf auch häufiger.

Wie viele Anträge eingehen, werde sich erst in den kommenden Wochen zeigen, hieß es. Ausgehend von der Erwartung des Bundes für deutschlandweit 1000 Anträge im ersten Jahr, sei für Bayern mit 160 bis 200 Anträgen zu rechnen.

Bayern hat einen maximal restriktiven Kurs zur Cannabis-Legalisierung angekündigt. Gerlach betonte nun: „Der gesetzlich vorgesehene Start am 1. Juli heißt nicht, dass ab dann in den Anbauvereinigungen sofort Cannabis angebaut werden darf“, vielmehr dürfe das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ab dann Anträge von Anbauvereinigungen entgegennehmen.

© dpa-infocom, dpa:240621-99-477186/2


Von dpa
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