Bayerns Justizminister will Forschung zu Strafmündigkeit | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 29.06.2025 15:41

Bayerns Justizminister will Forschung zu Strafmündigkeit

Die Polizei prüft inzwischen auch Zusammenhänge zu einem weiteren Fall. (Symbolbild) (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)
Die Polizei prüft inzwischen auch Zusammenhänge zu einem weiteren Fall. (Symbolbild) (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)
Die Polizei prüft inzwischen auch Zusammenhänge zu einem weiteren Fall. (Symbolbild) (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Taten von strafunmündigen Teenagern - unter anderem zuletzt im mittelfränkischen Zirndorf - haben der Debatte über ein Absenken der Altersgrenze neuen Schwung gegeben. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hält sie für wichtig, will aber auf wissenschaftliche Erkenntnisse warten. „Die Diskussion, das Strafmündigkeitsalter von 14 auf zwölf Jahre abzusenken, halte ich für notwendig“, sagt Eisenreich. „Für eine mögliche Neubewertung fehlen derzeit allerdings objektive Daten.“

Man brauche „eine interdisziplinäre Studie zum psychologischen Entwicklungsstand von Kindern, um auf Basis wissenschaftlicher Daten fundiert entscheiden zu können“, sagt der Minister. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene sei eine Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt vereinbart. „Wenn diese Studie zu neuen Erkenntnissen kommt, muss eine Neubewertung erfolgen.“ Grundsätzlich gebe es einen deutlichen Anstieg von Gewalttaten bei Kindern und Jugendlichen, sagt Eisenreich. 

Erziehungsgedanke im Vordergrund

Laut Ministerium stellt das Jugendstrafrecht den Erziehungsgedanken in den Vordergrund. Die Studie müsste sich daher auch mit der Frage auseinandersetzen, welche geeigneten Sanktionen gegen zwölf- und 13-Jährige verhängt werden sollten.

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt sagte dagegen RTL.de: „Die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren ist schon lange überholt, die Kriminalität junger Menschen steigt dramatisch. Es wird höchste Zeit, dass der Rechtsstaat korrigiert, was in Elternhäusern schiefläuft, auch wenn das schwer wird.“ Natürlich sollten Kinder „nicht in den Knast, aber auch zwölfjährige sollten mit Auflagen, Weisungen und Verhaltensregeln durch die Gerichtsbarkeit konfrontiert werden können.“

Möglicher Zusammenhang mit weiterer Tat wird geprüft

Bei dem Fall in Zirndorf, der bereits einige Tage zurückliegt, sollen zwei 13-Jährige aus dem Ort - wohl teils mit Sturmhauben maskiert und mit freiem Oberkörper eine Gartenhütte angezündet haben und in ein Lottogeschäft eingebrochen sein. Zudem sollen sie versucht haben, in ein weiteres Geschäft einzudringen und ein Auto beschädigt haben. Auch in der Kleingartenanlage sollen sie weitere Schäden angerichtet haben und unter andrem zwei Aufstellpools zerschnitten, Löcher gegraben und Solarleuchten ausgerissen haben. Die beiden sind strafunmündig.

Die Polizei prüft zudem einen möglichen Zusammenhang mit einem weiteren Fall im nur einige Kilometer entfernten Stein. Dort brachen unbekannte in der Nacht von Freitag auf Samstag in einen Schreibwarenladen ein.

© dpa-infocom, dpa:250629-930-733120/1


Von dpa
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