Der Stadtrat will den Bebauungsplan Schellenheckfeld West in Segringen überarbeiten. Um die baurechtlichen Möglichkeiten auszuloten, soll es eine Gesprächsrunde mit der Regierung von Mittelfranken geben. Diesen Kompromiss fand der Rat, nachdem Freie Wähler, SPD und Grüne das Thema durch einen Antrag auf die Tagesordnung brachten.
Der Bebauungsplan hat eine lange Geschichte, die 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss im beschleunigten 13b-Verfahren begann. Mit diesem Verfahren war es möglich, auf eine Umweltprüfung zu verzichten. Ende 2023 kam Bewegung in die Sache, weil nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine Umweltprüfung doch nötig gewesen wäre. Der Stadtrat überführte deshalb die Aufstellung des Bebauungsplans in ein reguläres Verfahren.
Dann gab es einige Monate später eine erneute Volte: Der Stadtrat machte das reguläre Verfahren mit Umweltprüfung rückgängig, weil der Gesetzgeber eine „Reparaturregelung“ zu dem besagten Paragrafen 13b verkündet hatte. Es sei lediglich noch eine „umweltrechtliche Vorprüfung“ notwendig, hieß es damals. Das war im Februar 2023.
Die Abstimmung war knapp: CSU und Wählergruppe Land setzten sich mit 14:10-Stimmen gegen Freie Wähler, Grüne und SPD durch, die am regulären Verfahren festhalten wollten. Die von der Verwaltung präsentierte Vorprüfung sprach davon, dass „keine Anzeichen für erhebliche Umweltauswirkungen dokumentiert” seien. Eine Rückkehr ins beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches sei zulässig.
Die Gestaltung der geplanten Siedlung wurde im Gremium ebenfalls immer wieder kontrovers diskutiert. Laut Planung sind auf dem rund 21.500 Quadratmeter großen Areal knapp 30 Bauplätze mit jeweils rund 600 Quadratmetern vorgesehen. So war der Wählergruppe Land beispielsweise die maximal mögliche Firsthöhe von zwölf Metern zu viel. Die wurde dann nach unten korrigiert. Negative Auswirkungen auf das Segringer Ortsbild wurden ebenfalls befürchtet. Grüne und SPD kritisierten immer wieder die Auswirkungen auf die Umwelt.
Trotz dieser unterschiedlichen Auffassungen wurde der Bebauungsplan für das Schellenheckfeld West Ende Oktober 2024 mit 13:8-Stimmen gebilligt.
Alfons Fischer, der Segringer Ortssprecher, wandte sich in der Folge Ende 2024 als Privatmann mit einer Petition an den Bayerischen Landtag, um dort eine Überprüfung des Bebauungsplans „Schellenheckfeld West“ zu erreichen. Fischer hatte sich bereits während der Aufstellungsphase stets kritisch zu dem Vorhaben und seinen möglichen Auswirkungen geäußert. Indes gab es auch vehemente Befürworter für die Erschließungspläne. Kurzum: Die Aufstellung des Bebauungsplans störte den Segringer Dorffrieden erheblich.
Der Petitionsausschuss des Landtags sollte den Bebauungsplan auf seine „sachliche und rechtliche Richtigkeit” überprüfen. Dazu wurde eine Einschätzung des Bayerischen Bauministeriums eingeholt, das zu dem Schluss kam, dass bei der Aufstellung auf Seiten der Stadt Dinkelsbühl wohl ein Fehler gemacht wurde. Nach Auffassung des Ministeriums sei der Bebauungsplan rechtswidrig.
Das Bauministerium wiederum hatte sich im Frühjahr 2025 auf eine Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken gestützt. Nach der sei es nicht zulässig gewesen, den Bebauungsplan ohne die besagte Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren abzuhandeln. Diesen Fehler solle die Stadt Dinkelsbühl nun selbst korrigieren, hieß es.
In der Folge verwies der Petitionsausschuss die Angelegenheit wieder an die Stadt Dinkelsbühl. Gegen den Bebauungsplan könne auch geklagt werden, gab das Gremium der Kommune mit auf den Weg. Die Stadt Dinkelsbühl ging aber trotz des festgestellten Regelverstoßes bei der Aufstellung des Bebauungsplans für das Segringer Schellenheckfeld nicht davon aus, dass Klage erhoben werden könnte.
Das Petitionsverfahren war jetzt Anlass für den Antrag der Freien Wähler, Grünen und SPD. Hatten die drei Fraktionen vor der September-Sitzung noch beantragt, den Bebauungsplan aufzuheben und eine Planung nach dem Regelverfahren einzuleiten, modifizierten sie diesen in der Sitzung. Um ein mögliches langwieriges Normenkontrollverfahren zu vermeiden, sollten die Verfahrensfehler auf jeden Fall „geheilt” werden. „Denn solange die Fehler nicht korrigiert sind, handelt es sich um eine rechtswidrige Bauleitplanung”, stellte SPD-Fraktionssprecher Paul Beitzer dazu fest.
Nach einer langen und intensiven Diskussion im Stadtrat wurde ein Kompromiss gefunden: Verwaltungs- und Stadtratsmitglieder sollen nun mit der Regierung von Mittelfranken darüber sprechen, wie die Verfahrensfehler beseitigt werden können. Auch wenn Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer (CSU) daran zweifelt, dass das Planwerk im 13b-Verfahren bleiben kann – dafür sei die Rechtsgrundlage weggefallen, erklärte er – soll die Planung auf der Basis des Gesprächs mit der Regierung überarbeitet werden.
Über die Ergebnisse soll der gesamte Stadtrat in seiner Sitzung am 22. Oktober informiert werden. Der Verkauf von Grundstücken und die Erschließung des Wohngebiets sollen erst starten, wenn der Bebauungsplan überarbeitet wurde. Und schließlich soll das Ganze abschnittweise erfolgen, damit Segringen eine langfristige Perspektive erhält.
Paragraf 13b Baugesetzbuch (BauGB) war eine Regelung im deutschen Baugesetzbuch, die bis zum 31. Dezember 2022 befristet war und die Aufstellung von Bebauungsplänen für Wohnnutzungen im Außenbereich erleichterte. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Norm im Juli 2023 für unwirksam, da sie gegen europäisches Recht verstößt. Seit dem 1. Januar 2024 ist der Paragraf 13b BauGB vollständig aufgehoben.