Bonusprogramm: Ansprüche noch bis 31. März sichern | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 05.03.2025 15:37

Bonusprogramm: Ansprüche noch bis 31. März sichern

Viele gesetzliche Krankenkassen belohnen gesundheitsförderndes Verhalten ihrer Versicherten mit Geldprämien oder Zuschüssen.  (Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn)
Viele gesetzliche Krankenkassen belohnen gesundheitsförderndes Verhalten ihrer Versicherten mit Geldprämien oder Zuschüssen. (Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn)
Viele gesetzliche Krankenkassen belohnen gesundheitsförderndes Verhalten ihrer Versicherten mit Geldprämien oder Zuschüssen. (Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn)

Sportkurs gemacht? Zur Vorsorgeuntersuchung gegangen? Geimpft worden? Viele gesetzliche Krankenkassen belohnen ein solches Verhalten mit Geldprämien oder Zuschüssen. 

Teilweise können sich Versicherte durch die Bonusprogramme mehrere hundert Euro im Jahr sichern. Ärgerlich nur, wenn die Antragsfrist versäumt wird und der Bonus verfällt.

Bonus verfällt oft aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit

Nach Einschätzung der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) passiert aber genau das immer wieder - sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darum unbedingt prüfen, welche 2024 in Anspruch genommenen Leistungen durch das Bonusprogramm vergütet werden und den Bonus entsprechend beantragen.

Oft endet Antragsfrist am 31. März - im Zweifel nachfragen

Bei einigen Kassen endet die Frist dafür am 31. März 2025. Wer sich unsicher ist oder in seinen Versicherungsunterlagen keine Informationen zum Bonusprogramm finden kann, sollte direkt bei der jeweiligen Krankenkasse nachfragen, rät GVI.

© dpa-infocom, dpa:250305-930-394692/1


Von dpa
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