Bremische Bürgerschaft: Erstes Scharmützel mit Rechten | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 29.06.2023 13:09

Bremische Bürgerschaft: Erstes Scharmützel mit Rechten

Die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft während der konstituierende Sitzung. (Foto: Sina Schuldt/dpa)
Die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft während der konstituierende Sitzung. (Foto: Sina Schuldt/dpa)
Die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft während der konstituierende Sitzung. (Foto: Sina Schuldt/dpa)

Sechseinhalb Wochen nach der Bürgerschaftswahl in Bremen ist das neue Landesparlament erstmals zusammengetreten. Der scheidende Präsident der Bürgerschaft, Frank Imhoff (CDU), rief die 87 Abgeordneten auf, Vorbilder für die Demokratie zu sein. Das Parlament bleibe der Ort, an dem große gesellschaftliche Kontroversen verhandelt werden.

Hauptsache der konstituierenden Sitzung war die Wahl eines neuen Präsidiums. Der Wahlsieger SPD hat Antje Grotheer für das Amt der Bürgerschaftspräsidentin nominiert. Sie sollte Vizes von CDU und Grünen bekommen.

Vorher beantragte allerdings die rechtsgerichtete Fraktion Bündnis Deutschland, die früheren Bürger in Wut (BiW), eine Änderung der Geschäftsordnung. Demnach sollten die Vorsitzenden von Ausschüssen nur benannt, nicht gewählt werden, sagte der Fraktionsvorsitzende Jan Timke.

„Ihr Personal ist uns in weiten Teilen einfach zu undurchsichtig“

SPD-Fraktionschef Mustafa Güngör entgegnete, man wolle durch die Wahl der Ausschussvorsitzenden bewusst das Bündnis Deutschland von wichtigen Posten fernhalten. „Ihr Personal ist uns in weiten Teilen einfach zu undurchsichtig“, sagte er. SPD, Grüne, Linke, CDU und FDP lehnten den Vorstoß von Bündnis Deutschland ab. Die rechtspopulistischen Bürger in Wut waren am 14. Mai erstmals in Fraktionsstärke in die Bürgerschaft gewählt worden.

Bei der Wahl war die SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte stärkste Kraft geworden. SPD, Grüne und Linkspartei wollen das kleinste Bundesland weiter gemeinsam regieren. Die Wahl des neuen Senats steht am kommenden Mittwoch an (5.7.) an.

© dpa-infocom, dpa:230629-99-226315/3


Von dpa
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