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Veröffentlicht am 14.03.2024 10:20, aktualisiert am 22.03.2024 12:36

„Bubatzkarte”: Wo genau Kiffen in Ihrer Heimat verboten bleibt

„Wann Bubatz legal” sein wird - um es mit den Worten von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auszudrücken - ist jetzt endgültig klar: zum 1. April 2024 tritt das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland in Kraft. Verzögerungen durch den Bundesrat sind inzwischen vom Tisch, auch hier wurde das Gesetz nun durchgewunken.

Wie die Verbotszonen für Cannabis definiert sind

Die Hanf-Community scharrt schon lange mit den Hufen - was sich in ersten Cannabis Social Clubs in der Region äußert. Und in Projekten wie der „Bubatzkarte”. Auf der von einem Softwareentwickler herausgegebenen Übersicht sind die Gebiete eingezeichnet, in denen laut Gesetzestext nicht gekifft werden darf.

Zur Erinnerung: Nach Plänen der Bundesregierung soll der öffentliche Konsum von Cannabis 100 Meter um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze, öffentliche Sportplätze und Anbauvereinigungen nicht erlaubt sein. Hinzu kommt ein Verbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr - und in unmittelbarer Anwesenheit von Minderjährigen.

„Bubatzkarte” für Stadt und Kreis Ansbach und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim

Diese Areale sind auf der „Bubatzkarte” verzeichnet - und das auch für Stadt und Landkreis Ansbach sowie den Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim.

Darstellung für ganz Deutschland: Hier geht's zur „Bubatzkarte”

Und schon auf den ersten Blick wird klar: Hier werden vor allem im dicht besiedelten Bereich viele Gebiete ausgeschlossen. Aber auch in kleineren Orten zeigt sich: Schon ein Spielplatz im Dorf führt dazu, dass große Teile der Siedlung Cannabis-frei bleiben, zumindest im öffentlichen Raum.

Der stichprobenartigen Überprüfung durch die Redaktion hält die „Bubatzkarte” für Westmittelfranken allerdings nicht zuverlässig stand. Während Schulen und Sportplätze recht gründlich enthalten sind, hapert es bei kleineren Einrichtungen. So fehlen beispielhaft die neue AWO-Kindertagesstätte in Heilsbronn, die Jugendeinrichtung „Lazarett” in Neustadt sowie der Spielplatz in Neustädter Ortsteil Birkenfeld. Ebenfalls nicht markiert sind die temporär ausgeschlossenen Fußgängerzonen.

Es bleibt noch Zeit für Nachbesserungen

Die Karte kann also nur als erste Orientierung gelten. Verbindlich ist die Darstellung nicht. Überarbeiten können freiwillige Nutzer die Daten in OpenStreetMap.

Die „Bubatzkarte” zeigt Areale, in denen kein Cannabis konsumiert werden darf - hier ein Ausschnitt aus Neustadt/Aisch. Der Jugendtreff „Lazarett” fehlt noch als geschützter Bereich. (Foto: Bubatzkarte/OpenStreetMap)
Die „Bubatzkarte” zeigt Areale, in denen kein Cannabis konsumiert werden darf - hier ein Ausschnitt aus Neustadt/Aisch. Der Jugendtreff „Lazarett” fehlt noch als geschützter Bereich. (Foto: Bubatzkarte/OpenStreetMap)
Die „Bubatzkarte” zeigt Areale, in denen kein Cannabis konsumiert werden darf - hier ein Ausschnitt aus Neustadt/Aisch. Der Jugendtreff „Lazarett” fehlt noch als geschützter Bereich. (Foto: Bubatzkarte/OpenStreetMap)

Johannes Hirschlach
Johannes Hirschlach
Redakteur für Digitales
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