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Veröffentlicht am 16.12.2024 12:00

Bürgerwindrand in Strüth: Jetzt hat plötzlich der Denkmalschutz Einwände

Das geplante Bürgerwindrad im Ansbacher Stadtteil Strüth hat bereits einige Hürden überwinden müssen. Jetzt sieht es so aus, dass im Januar der nötige Bebauungsplan im Bauausschuss und im Stadtrat beraten und beschlossen werden kann. Wann die Bürgerwind Strüth-Kühndorf GmbH & Co. KG allerdings mit dem Bauen anfangen kann, ist völlig offen, denn der Denkmalschutz hat Einwände.

Wie das bei Bebauungsplan-Verfahren vorgeschrieben ist, wurden die Pläne öffentlich ausgelegt. Bis zum 27. November konnten sich Behörden und Träger öffentlicher Belange zu dem Vorhaben äußern. Unter den Stellungnahmen – das hat die Stadtverwaltung bestätigt – war auch eine des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD).

Ein echtes „Überraschungsei”

Bürgerwind-Geschäftsführer und CSU-Stadtrat Gerhard Sauerhammer nennt es ein echtes „Überraschungsei“, was die Behörde aus München einzuwenden hat. Auf Nachfrage der FLZ erklärte das Landesamt, ein Sondengänger habe südlich des geplanten Windrad-Bauplatzes mit einem Metalldetektor „mehrere Buntmetallgegenstände“ aufgespürt, die „überwiegend in das Mittelalter und in die frühe Neuzeit datieren“. Der Sondengänger habe sich penibel an die gesetzlichen Vorgaben gehalten, die Funde genau eingemessen, geborgen, ans BLfD gemeldet und dort auch abgegeben.

Nutzung seit der Mittelsteinzeit

Die Funde deuteten eine Nutzung des Areals „spätestens seit dem Mittelalter an“, schreiben die Denkmalpfleger und vermuten im Plangebiet „bisher unbekannte Bodendenkmäler“. Begründung: Weitere bereits bekannte Bodendenkmäler im Umfeld wiesen auf eine Nutzung des Rezattales und dessen Talränder seit der Mittelsteinzeit hin.

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Hinzu kämen die „siedlungsgünstige Lage in Gewässernähe, die hochmittelalterlichen Rodungssiedlungen im Umkreis und zahlreiche Mühlen, die die Nebenbäche der Rezat nutzten sowie die Hinweise durch historische Flurnamen“, in diesem Fall der Name „Bei den Sieben Steinen“.

Erlaubnis ist nötig

Was bedeutet das für das Bürgerwind-Projekt? Nach dem Denkmalschutzgesetz in Bayern ist für jeden Bodeneingriff in diesem Fall eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig. Die damit verbundenen Auflagen stellten „jedoch kein Hindernis für die Verwirklichung des Bauvorhabens dar“, so das BLfD.

In der Regel werde „die Vermutung von Bodendenkmälern durch eine qualifizierte bauvorgreifende Voruntersuchung geprüft, damit es zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommt“. Erst wenn tatsächlich Bodendenkmäler festgestellt würden, sei eine wissenschaftliche Untersuchung, Dokumentation und Ausgrabung notwendig. Anschließend könne ohne Einschränkungen wie geplant gebaut werden.

Ein Konflikt, mit dem nicht zu rechnen war

Das sei „ein den Umständen entsprechend positives Schreiben, weil es das Projekt nicht verhindern wird“, sagte Gerhard Sauerhammer der FLZ. Nie und nimmer wäre er auf die Idee gekommen, mit seinem Projekt in Konflikt mit dem Denkmalschutz zu kommen: „Das Windrad soll ja mitten im Wald stehen.“ Außerdem habe es im Baureferat geheißen, dass „weit und breit keine Verdachtsflächen kartiert sind“.

Beschlüsse im Januar angestrebt

Jetzt hofft er, dass bei der Voruntersuchung nichts gefunden wird. Denn Zeitverzögerungen gehen ins Geld und mindern die Renditeaussichten der Anleger. Das Landesamt erklärte, der Zeitaufwand von Ausgrabungen hänge „von Art und Umfang des festgestellten Bodendenkmals ab“. Betroffen sei in jedem Fall aber nur der Bereich, „wo bauseitig in den Boden eingegriffen wird“. Das kann natürlich auch beim Verlegen der Einspeiseleitungen der Fall sein.

Sauerhammer hofft, seinen Zeitplan halten zu können. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, man habe die Stellungnahme des BLfD inzwischen gesichtet. Man werde die eingegangenen Anregungen im Bauausschuss und Stadtrat behandeln und strebe in dieser Sitzung auch einen Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes und einen Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes an. Danach folgt noch das Immissionsschutzverfahren.

Fundamente Anfang 2026?

Sauerhammer hofft, im Herbst 2025 mit der Rodung beginnen zu können. Anfang 2026 sollen dann die Fundamente gegossen und die Anlage aufgestellt werden. Verzögerungen bringen auch Unsicherheiten – bei den Strompreisen, bei den Einspeisevergütungen und bei den Baupreisen.

Das Windrad komplettiert Sauerhammers Vorstellung vom „Energiepark Strüth“. Denn schon heute stehen dort eine Biogas-Anlage, eine Hackschnitzelheizung und eine Freiflächen-Photovoltaikanlage. Das große Ziel: die Strüther und Kühndorfer Bürger, aber auch das Klinikum, das TIZ-Gewerbegebiet und das noch zu entwickelnde Neubaugebiet Tiergartenwald autark mit „grüner“ Energie zu versorgen. Bei einem Direktabnehmer habe man kurze Wege und könne etwas bessere Strompreise erzielen, rechnet Sauerhammer vor. Der Kunde dagegen spare teure Netzgebühren – eine Win-win-Situation.

Der Energiepark Strüth: Biogas-Anlage (1), Hackschnitzelheizung (2) und Freiflächen-Photovoltaikanlage (3) sind in Strüth bereits vorhanden. Links hinten im Wald soll 2026 ein Windrad (4) errichtet werden. Foto: Fritz (Gehret/Grafik: Susanne Pöhlmann)
Der Energiepark Strüth: Biogas-Anlage (1), Hackschnitzelheizung (2) und Freiflächen-Photovoltaikanlage (3) sind in Strüth bereits vorhanden. Links hinten im Wald soll 2026 ein Windrad (4) errichtet werden. Foto: Fritz (Gehret/Grafik: Susanne Pöhlmann)
Der Energiepark Strüth: Biogas-Anlage (1), Hackschnitzelheizung (2) und Freiflächen-Photovoltaikanlage (3) sind in Strüth bereits vorhanden. Links hinten im Wald soll 2026 ein Windrad (4) errichtet werden. Foto: Fritz (Gehret/Grafik: Susanne Pöhlmann)

Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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