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Veröffentlicht am 08.05.2026 05:02, aktualisiert am 08.05.2026 10:33

Bundestag beschließt Regeln für Fußfessel

Justizministerin Hubig äußert sich zum beschlossenen Gewaltschutzgesetz.  (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)
Justizministerin Hubig äußert sich zum beschlossenen Gewaltschutzgesetz. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)
Justizministerin Hubig äußert sich zum beschlossenen Gewaltschutzgesetz. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt hat der Bundestag eine Regelung zur elektronischen Fußfessel beschlossen. In zweiter und dritter Lesung stimmten neben den Koalitionsfraktionen Union und SPD auch die AfD und die Grünen zu. Die Linke enthielt sich.

Das beschlossene Gewaltschutzgesetz sieht vor, dass ein Gericht Täter zum Tragen der Fußfessel verpflichten kann, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt.

Neben dieser sogenannten elektronischen Aufenthaltsüberwachung sieht das Gesetz auch vor, dass Familiengerichte Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Gewaltdrohung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten können.

„Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt den Schutz von Betroffenen durch die elektronische Fußfessel und die Arbeit mit Tätern“, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) in der abschließenden Debatte im Parlament. Das seien zwei Bausteine. „Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.“

Das Gesetz sieht auch vor, den Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen zu erhöhen. Familiengerichte erhalten zudem die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister.

© dpa-infocom, dpa:260508-930-50669/4


Von dpa
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