Bundestagsausschuss stellt Fragen zu Anschlag von München | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 20.02.2025 03:32

Bundestagsausschuss stellt Fragen zu Anschlag von München

Nach dem Anschlag auf einen Demonstrationszug reiste Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) - hier mit dem bayerischen Innenminister, Joachim Herrmann (CSU), nach München. (Foto: Tizian Gerbing/dpa)
Nach dem Anschlag auf einen Demonstrationszug reiste Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) - hier mit dem bayerischen Innenminister, Joachim Herrmann (CSU), nach München. (Foto: Tizian Gerbing/dpa)
Nach dem Anschlag auf einen Demonstrationszug reiste Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) - hier mit dem bayerischen Innenminister, Joachim Herrmann (CSU), nach München. (Foto: Tizian Gerbing/dpa)

Der Anschlag auf eine Verdi-Demonstration in München beschäftigt an diesem Donnerstag den Bundestag. Die Abgeordneten des Innenausschusses erhoffen sich in ihrer Sondersitzung unter anderem mehr Informationen zum möglichen Tatmotiv.

Am Donnerstag vergangener Woche war ein 24-jähriger Afghane mit seinem Auto in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi gefahren. Ein zweijähriges Mädchen und seine 37 Jahre alte Mutter wurden dabei so schwer verletzt, dass sie am Samstag im Krankenhaus starben. Mindestens 37 weitere Menschen erlitten Verletzungen. 

Die bayerischen Ermittler gehen derzeit – vor allem wegen der Äußerungen des Fahrers nach der Festnahme – davon aus, dass die Tat einen islamistischen Hintergrund hat. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) war der Täter vorab nicht auffällig gewesen. „Es ist fatal, dass der Täter den Sicherheitsbehörden nicht auffiel und sich unbemerkt radikalisieren konnte“, sagt der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich.

CDU und CSU hätten das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht, von dem der Attentäter profitiert habe, aus gutem Grund abgelehnt, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm. Er fügte hinzu. „Das Ergebnis dieser misslungenen Politik sehen wir jetzt Monat für Monat“. Vor der Reform der Ampel-Koalition galt der Paragraf des Aufenthaltsgesetzes, der eine Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte junge Ausländer vorsieht für Menschen im Alter von 15 bis 20 Jahren. Seit der Änderung muss der Antrag vor Vollendung des 27. Lebensjahres gestellt werden.

© dpa-infocom, dpa:250220-930-380422/1


Von dpa
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