Die CSU hat Altkanzler Gerhard Schröder jeden Anstand abgesprochen wegen seiner Klage gegen den Bundestag zur Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. „Gerhard Schröder hat jedes Gespür für Anstand verloren“, schrieb CSU-Generalsekretär Martin Huber auf Twitter. „Als Putin-Lobbyist vertritt er definitiv keine deutschen Interessen. Dafür will er Sonderrechte auf Kosten des Steuerzahlers? Dreist!“
Er fügte hinzu: „Aber in der SPD ist er ja nach wie vor herzlich willkommen.“ Huber spielte damit auf das SPD-Parteiordnungsverfahren an, in dem der für ihn zuständige Unterbezirk Region Hannover jede Sanktion gegen ihn trotz seines Engagements für russische Energiefirmen und seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin abgelehnt hatte.
Bayerns SPD-Chef Florian von Brunn hat die Klage von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) gegen den Bundestag massiv kritisiert. „Er sollte sich lieber der berechtigten Kritik stellen und Ruhe geben. Mitarbeiter hat er ja auch keine mehr“, sagte von Brunn am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München.
Der Staatsrechtler Joachim Wieland hält die Klage für juristisch haltlos. „Der Anwalt Gerhard Schröders tut so, als hätte der Altkanzler einen Rechtsanspruch auf Büro und Mitarbeiter. Den gibt es aber gar nicht“, sagte Wieland dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Das gehe aus dem Bundeshaushaltsgesetz hervor. Nur weil Schröder bislang Geld für Büro und Mitarbeiter bekommen habe, müsse das nicht so bleiben. „Der Haushaltsausschuss ist hier in seiner Entscheidung frei“, sagte Wieland. Anders sei es mit dem Ruhegehalt des Ex-Kanzlers, das Schröder per Gesetz zustehe.
Die FDP im Bundestag hat die Bundestagsentscheidung zum Entzug von Sonderrechten von Schröder (SPD) verteidigt. „Der Haushaltsausschuss hat Gerhard Schröder völlig zu Recht Leistungen für Büro und Mitarbeiter-Stellen entzogen“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, in Berlin. Die Amtsausstattung sei dafür gedacht, dass Bundeskanzler auch nach ihrer Amtszeit Aufgaben für das Land wahrnehmen könnten. „Bei Herrn Schröder ist das genaue Gegenteil der Fall, er agiert klar gegen die Interessen Deutschlands“, betonte der FDP-Politiker.
Thomae erklärte nun: „Generell wäre eine klare Regelung für die Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzler sinnvoll, also für was und unter welchen Bedingungen finanzielle Mittel ausgezahlt werden.“ Auch sollten Mittel mit zunehmendem Abstand zur Amtszeit abgeschmolzen werden. Denn die Amtsausstattung habe nichts mit der Altersabsicherung zu tun. Dafür erhielten Altkanzler eine Pension.
FDP-Haushälter Otto Fricke verteidigte die Entscheidung des Haushaltsausschusses. „Als Haushälter müssen wir immer auf die vernünftige Verwendung dieses Geldes achten - und die war beim Büro des Altkanzlers nicht mehr gegeben“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Gelassen sieht Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki Schröders Klage. „Ich halte zwar die Erfolgswahrscheinlichkeit der Klage Gerhard Schröders gegen den Deutschen Bundestag für extrem gering, dies aber gerichtlich überprüfen zu lassen, ist sein gutes Recht“, sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Kubicki sagte, unabhängig von dieser juristischen Auseinandersetzung wäre es grundsätzlich sinnvoll, wenn es klare Leitlinien für die Nachlaufbüros der Bundeskanzler geben würde. „Eine jahre- bis jahrzehntelange personelle und sächliche Vollausstattung ist aus meiner Sicht völlig unverhältnismäßig und unzumutbar für den Steuerzahler.“
Regierungssprecher Steffen Hebestreit kommentierte: „Grundsätzlich steht in einem Rechtsstreit der Rechtsweg jedem offen.“ Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Entscheidung des Ausschusses im Mai als „folgerichtig“ begrüßt. Das Europäische Parlament hatte sich mit großer Mehrheit für Sanktionen gegen Schröder ausgesprochen. Am Montag hatte die Schiedskommission der SPD in Schröders Heimatstadt Hannover einen Parteiausschluss des Altkanzlers abgelehnt.
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