„Dämmung spart 50 Prozent Energie“: Für alle, die darüber nachdenken, in die Wärmedämmung ihres Hauses zu investieren, mag ein solches Werbeversprechen verlockend klingen. Doch tatsächlich locken lassen sollte man sich davon nicht, warnt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
„Allgemeine Prozentangaben ohne nachvollziehbare Berechnungen oder Messungen sind fachlich nicht belastbar und können Verbraucher in die Irre führen“, heißt es von den Verbraucherschützern.
Denn wie viel Energie sich durch eine Wärmedämmung wirklich sparen lässt, das hängt von vielen Faktoren ab:
Berücksichtigt man all das, hat man es mit einer komplexen Rechnung zu tun. Wer wissen will, wie viel Einsparung eine Fassadendämmung bringt, für den haben die Verbraucherschützer aus Schleswig-Holstein auf ihrer Webseite beispielsweise einen Weg aufgezeigt.
Demnach multipliziert man dafür drei Werte miteinander:
Heraus kommt die Anzahl an Kilowattstunden (kWh) Heizenergie, die man pro Jahr sparen würde.
Weiß man den Heizenergiepreis, kann man damit dann auch die Einsparung in Euro ausrechnen - und sie mit der Investition in die Dämmung vergleichen. So lässt sich grob abschätzen, nach wie vielen Jahren sich die Investition lohnt. Oder ob sie sich finanziell eben nicht lohnt.
Informationen über den Ist-Zustand der Fassade können Sie den Verbraucherschützern zufolge unter Umständen aus Plänen und Bauantragsunterlagen entnehmen.
Eine andere Möglichkeit: die Dicke der Wände messen und prüfen, aus welchem Material sie bestehen. Es gibt Online-Rechner, die den U-Wert der Wand dann anhand dieser Werte ermitteln, so die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Sinnvolle Annahmen zum Heizaufwand lassen sich demnach in der Fachliteratur unter dem Begriff „Gradtagzahl“ finden. Wird der Wert dort in der Einheit Kelvintage angegeben, können Sie ihn in die für die Berechnung richtige Einheit Kilokelvinstunden umwandeln: Multiplizieren Sie den Wert dafür zunächst mit 24. Das Ergebnis teilen Sie dann durch 1000.
Die Fassadenfläche für die Berechnung muss den Verbraucherschützern zufolge übrigens nicht absolut genau ausgemessen werden. Sie können dafür etwa die Fläche nehmen, die die Fachfirma auch für ihr Angebot angesetzt hat.
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