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Veröffentlicht am 07.10.2026 17:12

Das sollten Sie über Winterreifen für Zweiräder wissen

Ganzjahresfahrer: Für einspurige Kfz sind Winterreifen auf winterlichen Straßen keine Pflicht, doch sie können den Halt verbessern. (Foto: GTÜ/dpa-tmn)
Ganzjahresfahrer: Für einspurige Kfz sind Winterreifen auf winterlichen Straßen keine Pflicht, doch sie können den Halt verbessern. (Foto: GTÜ/dpa-tmn)
Ganzjahresfahrer: Für einspurige Kfz sind Winterreifen auf winterlichen Straßen keine Pflicht, doch sie können den Halt verbessern. (Foto: GTÜ/dpa-tmn)

Mancherorts ist der Herbst noch golden - doch der Winter mit Matsch und Schnee kommt bestimmt. Grundsätzlich beginnen dann für Zweiradfahrer härtere Zeiten. Denn einspurige Fahrzeuge reagieren besonders empfindlich auf Glätte, so die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). 

Schon kleine Eisstellen können reichen, damit ein Rad seitlich wegrutscht, weil der Reifen kaum noch Grip hat. Wenn ein Rad rutscht, fehlt plötzlich ein großer Teil der Haftung. Deshalb sollte man sich Fahrten bei Schnee und Eis gut überlegen - und wenn es sein muss, sehr vorsichtig, langsam und ohne harte Lenk-, Brems- oder Beschleunigungsaktionen fahren.

Für alle, die auch tatsächlich im Winter Roller, Pedelec oder Fahrrad fahren wollen oder müssen, gibt es ähnlich wie beim Auto spezielle Winterpneus. Diese sind nicht nur aufgrund des Profils, sondern auch wegen ihrer Gummimischung Spezialisten für niedrige Temperaturen, Schnee und Eis. Denn ein offeneres Profil, Lamellen oder gröbere Profilblöcke allein machen einen Reifen laut GTÜ noch nicht zum Reifen für winterliche Bedingungen - könnten aber die Haftung auf Schnee und unbefestigtem Untergrund verbessern.

Die speziellen Winterreifen für Motorräder und Motorroller müssen - anders als solche für Autos - kein Alpine-Symbol für Winterreifen tragen, weil sie nicht verpflichtend sind. Doch immer sollten bei der Auswahl die Vorgaben des Fahrzeugherstellers und die entsprechenden Anforderungen an Tragfähigkeit und Geschwindigkeit beachtet werden.

Für Fahrräder und Pedelecs sind sogar Spikes erlaubt

Auch für Pedelecs und Fahrräder gibt es im Handel für Kälte optimierte Reifen mit Straßenprofil und sogar Reifen mit Spikes. Die sind - anders als bei Autos - bei Fahrrädern und normalen Pedelecs (umgangssprachlich E-Bikes) erlaubt. Sie können sich durch kleine Metallstifte in der Lauffläche auf vereisten Flächen in den Untergrund drücken und so mehr Haftung bringen.

„Besonders auf festgefahrenem Schnee und Eis verbessern sie die Seitenführung und können beim Bremsen sowie in Kurven punkten“, so die GTÜ. Das Angebot reiche von moderat bespikten Reifen „für den täglichen Arbeitsweg“ bis zu stark bespikten Spezialreifen mit mehreren Hundert Spikes „für besonders eisige Bedingungen.“

Aber Vorsicht bei schnellen Pedelecs, den sogenannten S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen: Sie gelten nicht als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge. Bei ihnen dürfen daher nicht pauschal handelsübliche Fahrrad-Spikereifen verwendet werden. Laut GTÜ kommt es darauf an, „ob die Bereifung für das jeweilige Fahrzeug zulässig ist und insbesondere den Anforderungen an Dimension, Tragfähigkeit und zulässige Geschwindigkeit entspricht“.

Doch selbst mit winterlicher Bereifung sollte man sich nicht in trügerischer Sicherheit wiegen. Die GTÜ rät im Winter zu erhöhter Vorsicht und Rücksichtnahme. Ebenso entscheidend: Das Fahrzeug muss technisch mängelfrei sein, funktionierende Bremsen und gute Beleuchtung gehören dazu.

Zweirädrige Kfz dürfen auf winterlichen Straßen fahren, aber...

Für Autos gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte laut Straßenverkehrsordnung (StVO) eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Aber diese gibt es für Zweiräder nicht, so die GTÜ. Rechtlich gibt es für einspurige Kraftfahrzeuge wie eben Motorräder oder Motorroller zwar keine Pflicht für Winterreifen. Aber es gilt demnach vor dem Start auf winterlichen Straßen zu prüfen, ob die Fahrt erforderlich ist und das Ziel nicht mit anderen Verkehrsmitteln erreicht werden kann.

Dazu: Man darf dann auch nicht schneller als mit 50 km/h fahren. Und das auch nur, wenn Straßen- oder Sichtverhältnisse es nicht nötig machen, noch langsamer zu fahren. Zudem muss der Sicherheitsabstand mindestens der Hälfte des Tachowerts in Metern entsprechen.

© dpa-infocom, dpa:261007-930-804755/1


Von dpa
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