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Veröffentlicht am 14.11.2024 13:40

Deutschland wegen zu wenig Naturschutz für Wiesen verurteilt

Durch das Urteil ist Deutschland verpflichtet, beim Wiesenschutz nachzubessern - ansonsten kann in einem zweiten Gerichtsverfahren eine Geldstrafe festgelegt werden. (Archivbild) (Foto: Uli Deck/dpa)
Durch das Urteil ist Deutschland verpflichtet, beim Wiesenschutz nachzubessern - ansonsten kann in einem zweiten Gerichtsverfahren eine Geldstrafe festgelegt werden. (Archivbild) (Foto: Uli Deck/dpa)
Durch das Urteil ist Deutschland verpflichtet, beim Wiesenschutz nachzubessern - ansonsten kann in einem zweiten Gerichtsverfahren eine Geldstrafe festgelegt werden. (Archivbild) (Foto: Uli Deck/dpa)

Deutschland hat laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht genug unternommen, um artenreiche Wiesen zu schützen. Die Bundesrepublik hätte besser auf den Erhalt ihrer mageren Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen achten müssen, befand der EuGH. Die Richter in Luxemburg gaben damit der Europäischen Kommission teilweise recht. Die Behörde hatte ein Verfahren eröffnet, weil sie Verstöße gegen die sogenannte Habitat-Richtlinie, also EU-Recht, sah.

Schutz „allgemein und strukturell“ versäumt

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie legt fest, wie Mitgliedstaaten Gebiete im Schutzraum „Natura 2000“ pflegen sollen. Dabei handelt es sich um ein EU-Netzwerk von Gebieten, die eine wichtige Rolle bei der Erhaltung von gefährdeten oder typischen Lebensräumen und Tierarten spielen. Deutschland habe den Erhalt geschützter Wiesen jedoch „allgemein und strukturell“ vernachlässigt, urteilte der EuGH. Bei beiden Wiesentypen seien Flächen geschrumpft.

Mähwiesen sind Kulturwiesen, die durch regelmäßiges Schneiden entstanden sind - dort wird Heu produziert. Wenn die landwirtschaftliche Nutzung nicht zu intensiv ist, sind diese Wiesen artenreich und haben viele Blütenpflanzen. Deshalb gelten sie als wichtige Lebensräume für geschützte Tier- und Pflanzenarten.

Als Gründe für die als signifikant eingestuften Verluste der Wiesen machten die Richter aus, dass die Gebiete nicht genug überwacht worden seien. Verbindlichen Schutz gegen Überdüngung und zu frühes Mähen habe es nicht gegeben.

Zweite Rüge der Kommission abgewiesen

Darüber hinaus hatte die EU-Kommission der Bundesrepublik auch vorgeworfen, Daten zu seinen geschützten Wiesen nicht regelmäßig aktualisiert zu haben. Diese Rüge wiesen die Richter jedoch ab. Aus der Habitat-Richtlinie ergebe sich für die Mitgliedstaaten keine Verpflichtung dazu.

Durch das Urteil ist Deutschland verpflichtet, beim Wiesenschutz nachzubessern. Kommt die Bundesrepublik dem nicht nach, kann in einem zweiten Gerichtsverfahren eine Geldstrafe festgelegt werden.

Nabu fordert schnelles Handeln

Der Naturschutzbund (Nabu) begrüßte das Urteil. Deutschland müsse nun schleunigst handeln, sagte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Die Mängel sind bekannt, die notwendigen und rechtlich gebotenen Maßnahmen sind klar.“ Der Nabu forderte einen durch den Bund koordinierten Aktionsplan „mit verbindlichen und spezifischen Zielen und Maßnahmen für alle Natura 2000-Gebiete“. Der Nabu hatte schon 2014 Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, weil Deutschland seinen Verpflichtungen zum Schutz von Wiesen nicht nachkomme.

© dpa-infocom, dpa:241114-930-288766/1


Von dpa
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