Urteile | FLZ.de | Stage

Nutzer dürfen laut Amtsgericht Starnberg erwarten, dass in den Suchergebnissen und Anzeigen einer Suchmaschine keine offensichtlichen Betrugsangebote erscheinen. (Foto: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn)

Urteil: Google muss für Fakeshop-Schaden aufkommen

Wer auf Google-Anzeigen klickt, erwartet Seriosität. Ein Urteil stellt nun klar: Das Unternehmen trägt Verantwortung für eine ausgespielte Fakeshop-Anzeige - auch wenn den Schaden andere anrichten.
28.07.2026 17:42
query_builder3min
north