Der Herbst kann schöne Seiten haben, mit blauem Himmel und Sonnenschein. Oder er zeigt sich garstig mit trüber Nebelbrühe. Egal, ob Sie das nun achselzuckend quittieren: Bei Nebel wird Autofahren schnell gefährlich. Wie man sicherer durchkommt, erläutert der ADAC.
Manchmal kommt Nebel sehr unerwartet – am wichtigsten ist dann: mehr Abstand zum Vordermann einhalten und das Tempo anpassen und das Licht anschalten.
Der Mindestabstand in Metern sollte dann der Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde entsprechen. Beispiel: Bei Tempo 50 ist ein guter Abstand dann mindestens 50 Meter zum Vordermann. Und immer gilt: Man darf nur so schnell fahren, dass man innerhalb einer einsehbaren Distanz anhalten kann.
Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, erlaubt der Gesetzgeber nur noch maximal 50 km/h. Und nur dann ist der Einsatz der Nebelschlussleuchte erlaubt – zu der kommen wir später.
Licht einschalten sollte man bei schlechter Sicht allerdings immer. Und bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen ist das auch vorgeschrieben. Laut ADAC ist das nach Rechtsprechung spätestens immer dann nötig, wenn die Sicht auf Autobahnen weniger als rund 150 Meter weit reicht, auf Außerortsstraßen, wenn etwa 100 Meter unterschritten werden. Und bei rund 60 Meter liegt die Grenze innerorts.
Aber auch schon eher kann es ratsam sein, sich durch aktiv eingeschaltetes Abblendlicht sichtbarer zu machen. Zwar haben moderne Autos oft ein Tagfahrlicht, das sich automatisch mit der Zündung zuschaltet. Doch das kann manchmal nicht ausreichen. Denn im Herbst herrscht auch tagsüber schlechte Sicht – und dann wären die Leuchten nur vorn am Auto eingeschaltet.
Oft reagiert die Lichtautomatik laut ADAC bei Nebel, Regen oder Schneefall nicht und schaltet nicht automatisch auf das Abblendlicht um. Also besser selbst aktiv einschalten, wenn nötig.
Auf Fernlicht verzichtet man bei Nebel aber besser, da es die Sicht sogar noch verschlechtert. Der ADAC rät, normales Abblendlicht oder eben Nebelscheinwerfer anzumachen, wenn das Auto welche hat. Die streuen das Licht sehr flach über die Straße und leuchten sie besser aus. Das darf man immer dann, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sie sollte man aber wieder sofort ausschalten oder auf Abblendlicht stellen, wenn die Sicht besser wird.
Ganz anders ist es bei der Nebelschlussleuchte, die jedes Auto an Bord haben muss. Diese darf man nur bei Nebel anmachen und nur dann, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Und sie muss auch sofort wieder ausgemacht werden, sobald sich die Sicht entsprechen bessert, um Nachfolgende nicht zu blenden.
Wer die Nebelschlussleuchte missbräuchlich nutzt, muss mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. Allerdings: Verpflichtet sind Autofahrer den Angaben zufolge nicht, Nebelschlussleuchten und -scheinwerfer einzuschalten.
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