Einfach nur den Pass vorzeigen und einreisen: In vielen Ländern geht das. Und in der Europäischen Union braucht es oft nicht mal den Ausweis, dem Schengen-Abkommen zum grenzkontrollfreien Reisen sei Dank.
Aber in manchen beliebten Urlaubsländern genügt ein Reisepass allein nicht. Urlauber brauchen dann Einreisegenehmigungen wie in den USA oder mitunter auch Visa wie in Indien.
Diese Nachweise zu beantragen, ist oft alles andere als ein Vergnügen – unübersichtliche Websites, unverständliche Formulierungen und teils viele Fragen, auf die man antworten muss. Da keimt schnell die Angst auf, etwas falsch zu machen.
Genau darauf haben sich bestimmte Dienstleister spezialisiert. Sie bieten Unterstützung in dem Dschungel der Vorschriften, sodass die Reise wie geplant stattfinden kann. Allerdings sind nicht alle Angebote seriös. Ein Überblick:
Sie helfen nicht nur Touristen durch Antragsprozesse. Oft sind es Geschäftskunden, die sich an diese Dienste wenden – Assistenten von Geschäftsführungen zum Beispiel, die für ihre Chefin oder ihren Chef Visa beantragen müssen. „Das Thema Visum kann Respekt auslösen. Man kann viel darüber lesen und hat danach mehr Fragen als vorher“, sagt Julius Heintz.
Heintz ist Geschäftsführer der Deutschen Visa und Konsular Gesellschaft. Dienstleister wie sein Unternehmen könnten viel Arbeit und Sorgen abnehmen, sagt er. „Man will ja alles richtig machen beim Prozess.“ Denn ohne Visum oder Einreisegenehmigung wäre spätestens an der Grenzkontrolle Endstation.
Auch Reisebüros und Reiseveranstalter greifen laut Deutschem Reiseverband auf die Dienste solcher Spezialisten zurück, um Antragsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Vor allem, wenn Reisende selbst keinerlei Erfahrung damit haben – oder wenn es um Gruppenreisen geht und eine Vielzahl von Urlaubern Visa benötigt.
Visabestimmungen können überaus komplex sein. Dienstleister verfügen über Fachwissen, um die spezifischen Anforderungen zu verstehen, und den Antrag korrekt zu stellen, so der Reiseverband. Zum Beispiel auch, wenn Sprachkenntnisse bei den Urlaubern fehlen.
Häufig haben die Dienstleister die Möglichkeit, Prozesse zu beschleunigen, wenn die Beantragung unter Zeitdruck erfolgt, heißt es vom Reiseverband. Julius Heintz schränkt das etwas ein: Das Tempo und was an Unterlagen gefordert wird, gibt das Konsulat vor.
Aber, so Heintz, man könne den Prozess gezielter gestalten, wenn man wisse, was in welcher Detailliertheit gefordert sei – das sorgt bestenfalls dafür, dass alles verzögerungsfrei und damit zumindest so schnell wie möglich läuft.
„Es muss leicht von der Hand gehen“, sagt Julius Heintz. Er und sein Team versuchen also, dieses bürokratische Thema für den Reisenden herunterzubrechen. Sie helfen beim Zusammenstellen der Dokumente und dem Ausfüllen des Antrags. Wenn es nötig ist, begleiten sie Kunden zum Konsulat.
Das gilt zum Beispiel bei Visa für China. Dafür müssen Antragssteller beim chinesischen Visa Center persönlich vorstellig werden, ihre Unterlagen einreichen und Fingerabdrücke abgeben. „Es gibt dann schon auch noch Rückfragen von den Beamten, die Unsicherheit auslösen können“, sagt Heintz. So komme es vor, dass Touristen und Geschäftsreisende denken, sie müssten ihren Antrag korrigieren – was viel Zeit kostet und laut Heintz oft gar nicht notwendig wäre. „Hier können wir mit unserer Erfahrung sehr gut helfen.“
Insofern ist das eine gute Nachricht: Nach China sind touristische Reisen von bis zu 30 Tagen Dauer bis Ende des Jahres noch visafrei möglich. Ob die Regelung verlängert wird, ist noch offen.
Laut Heintz ist die chinesische Regelung ein exemplarisches Beispiel für eine generelle Entwicklung: Immer mehr Länder sind für deutsche Urlauber visafrei zu bereisen. Klassische Visadienstleister haben es aus seiner Sicht deshalb schwer. Sein Unternehmen biete aus dem Grund auch konsularische Dienstleistungen an: Dann geht es um Themen wie die Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer in der EU mit allen ihren Fallstricken.
Konkrete Zahlen nennt Julius Heintz nicht. Er hält aber fest: „Bevor Sie uns beauftragen, sehen Sie immer alle Gebühren. Antragssteller wissen vorher, welche Kosten auf sie zukommen.“
Neben den konsularischen Kosten, also den Gebühren des jeweiligen Staates für Visa oder Einreisegenehmigung, muss der Aufwand des Dienstleisters bezahlt werden – und der kann sehr unterschiedlich sein. Je nachdem, wie viel der Kunde abgeben oder selbst erledigen will und wie gut er die Unterstützung des Anbieters annimmt, wird es teurer oder günstiger.
Feste Gütekriterien für solche Dienstleister gibt es nicht. Kostentransparenz, wie Julius Heintz sie angeführt hat, ist aber schon ein wichtiger Punkt.
Unverzichtbar ist: Man sollte sich vorher zumindest darüber schlaumachen, was Visa und auch Einreisegenehmigungen auf offiziellem Weg kosten – denn teils versuchen Abzocker, mit unnötigen Dienstleistungen Kasse zu machen.
Ein Beispiel ist die digitale Einreisekarte für Thailand: Seit 1. Mai müssen Urlauber ihre Ankunftsdaten vorab digital übermitteln. Das ist kostenlos. Doch prompt tummelten sich Anbieter im Netz, bei denen man das Formular ebenfalls ausfüllen konnte - gegen Gebühr, berichtete das Verbraucherschutzportal Watchlist Internet: „Nicht illegal, aber dennoch eine unnötige Ausgabe.“
Dasselbe passierte, als Großbritannien im April unter anderem für deutsche Urlauber die Einreisegenehmigung ETA zur Pflicht machte. Umgehend waren auch Seiten im Netz, die dafür eine vielfach höhere Bearbeitungsgebühr verlangten als die eigentlich fälligen 16 Pfund (rund 18,50 Euro).
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnte, neben anderen, vor diesem Preiswucher und Abzocke. Markus Hagge ist Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale. Es habe keinen Mehrwert, wenn Anträge einfach nur weitergeleitet werden und dafür viel Geld verlangt werde, sagt er. „Generell ist es natürlich am besten, wenn man sich direkt an die staatlichen Stellen wendet, die die Anträge bearbeiteten.“
Schaltet man einen Anbieter dazwischen, sollte man klar wissen, was man davon habe, so Hagge. Und um nicht auf mögliche Betrüger hereinzufallen, rät er: Das Impressum des Anbieters suchen und prüfen und auch die Geschäftsbedingungen (AGB) überfliegen.
Zumindest was touristische Reisen angeht, benötigen Urlauber in vielen Ländern nicht mehr als den Reisepass – oft reicht auch der Personalausweis. Und in der EU muss man selbst den oft nicht einmal vorzeigen, um ein- oder auszureisen (gleichwohl: Dabei haben muss man ihn immer).
Für ein gutes Dutzend Länder benötigen deutsche Reisende ergänzend zum gültigen Ausweisdokument eine Einreisegenehmigung, die sie vorher online beantragen müssen – dazu zählen die USA, Großbritannien und Kanada.
In einigen anderen Ländern, darunter Ägypten und die Malediven, brauchen Urlauber ein Visum on arrival – wie der Name schon sagt, wird diese Form des Visums bei der Einreise ausgestellt. Teils können Urlauber das auch schon vorher online beantragen.
Ein Touristenvisum brauchen Urlauber unter anderem in Indien und Saudi-Arabien – auch hier ist die Beantragung online möglich.
Für alles, was über reinen Urlaub hinausgeht, können in den exemplarisch genannten Ländern und auch generell andere Regelungen gelten: Seien es Geschäftsreisen, Work-and-Travel-Aufenthalte oder Auslandsstudium.
Eine gute Anlaufstelle, was es je nach Reisezweck an Formalitäten für die Einreise benötigt, sind die online verfügbaren Reisehinweise des Auswärtigen Amtes, die das Ministerium für jedes Land der Welt pflegt. Auch die offiziellen Websites für die jeweiligen Visa- und ETA-Anträge eines Landes sind dort verlinkt - so geht man keinen falschen Portalen auf den Leim.
Und wer dann im Laufe des Prozesses dennoch verzweifelt und nicht mehr weiterkommt, kann sich immer noch an Dienstleister wenden.
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