Der letzte Wille sollte auch den digitalen Nachlass umfassen. Denn wer nicht regelt, was nach dem Tod mit all den persönlichen Konten, Diensten und Daten geschehen soll, lässt den Erben auf diesem Sektor freie Hand und hat natürlich auch sonst keinen Einfluss mehr auf das Andenken der eigenen Person im Netz.
Trotzdem kostet es viele Menschen große Überwindung, das Thema anzugehen - vielleicht auch deshalb, weil nicht jedem klar ist, welche konkreten Schritte zu gehen sind. Hier helfen die Verbraucherzentralen, die auf einer Themenseite detailliert erklären, warum es so wichtig ist, seinen digitalen Nachlass zu regeln. Sie helfen dann auch Schritt für Schritt bei den konkreten Vorbereitungen - und zwar anhand einer Checkliste.
Auf der Seite der Verbraucherzentralen kann man direkt eine Vollmacht mit seinen persönlichen Daten für eine Vertrauensperson oder mehrere Vertrauenspersonen erstellen, in der steht, was passieren soll, wenn man durch Krankheit oder Tod Online-Konten & Co nicht mehr selbst verwalten kann. Wer verschiedene Vertrauenspersonen einsetzen möchte, muss eindeutig festschreiben, wer welche Befugnisse haben soll.
Ebenso findet sich dort eine Anleitung, wie man eine Liste aller genutzten digitalen Konten anlegt, in der steht, was im Fall der Fälle genau mit jedem einzelnen Account geschehen soll. Gibt es mehrere Vertrauenspersonen, empfehlen die Verbraucherschützer, für jede einzelne Vertrauensperson eine eigene Liste anzulegen.
Wichtig ist, die Liste oder die Listen samt Zugangsdaten immer aktuell zu halten; das funktioniert besonders einfach, wenn man sie als Dateien pflegt. Außerdem sollte man die Listen sicher verwahren, also etwa verschlüsselt auf einem USB-Stick oder in einem Bankschließfach.
Auch Besonderheiten wie zusätzliche Sicherheitsfragen beim Einloggen oder Sicherheitseinstellungen wie eine aktivierte Zwei-Faktor-Authentisierung sollten in den Listen vermerkt werden.
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