Hat jemand im Testament oder in einer Extra-Vollmacht nichts anderes festgelegt, ist auch der Zugang zu Geräten wie Smartphones oder Notebooks, zu Nutzerkonten und Daten Teil des Erbes. Mit der Folge, dass alle digitalen Inhalte den Erben offen liegen, erklärt der IT-Branchenverband Bitkom.
Deshalb sollte man sich zu Lebzeiten gründlich und rechtzeitig überlegen, ob und in welchem Umfang man diese Offenheit möchte. Das entlastet Angehörige hilft, die Privatsphäre auch über den Tod hinaus zu schützen. Folgendes ist dem Verband zufolge zu tun:
Knapp ein Drittel (32 Prozent) der Internetnutzenden ab 16 Jahren hat hierzulande Regelungen zum digitalen Nachlass getroffen, wie eine Umfrage von Bitkom Research ergeben hat. Vollständig geregelt haben ihren Nachlass 16 Prozent, während ebenso viele angeben, zumindest teilweise Vorkehrungen getroffen haben.
22 Prozent der Befragten planen, sich in Zukunft mit ihrem digitalen Erbe zu beschäftigen. 43 Prozent geben dagegen an, dies nicht zu tun und auch nicht zu wollen.
Befragt worden waren 1.003 Menschen ab 16 Jahren, darunter 917 Internetnutzende. Die Gesamtumfrage ist repräsentativ.
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