Bei ihrem letzten Wort schluchzt die Frau und bittet um Verzeihung, das Urteil nimmt sie regungslos auf: Nach dem Mord an ihren beiden Kindern in Rosenheim muss die Frau in die Psychiatrie. Sie habe an einer paranoiden wahnhaften Störung gelitten und sei daher schuldunfähig, entschied das Traunsteiner Landgericht. Sie sei nicht in der Lage gewesen, das Unrecht an dieser Tat einzusehen.
Die sechs und sieben Jahre alte Kinder wurden in der Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag 2024 erschlagen und blutüberströmt im Schlafzimmer gefunden, die Mutter lag daneben. Sie habe unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss dutzende Male mit einer Axt auf die schlafenden Kinder eingeschlagen und sie somit heimtückisch getötet, entschied das Traunsteiner Landgericht.
Eine Zeugin, eine Coachin für Trennungen, beschrieb, wie die Frau auf sie zunächst einen stabilen Eindruck machte, dann aber Anfang Dezember auf einen Schlag schwer nachvollziehbare Geschichten erzählte.
Zeugen zeichneten am vorherigen Prozesstag ein Bild von einer Frau, die fröhlich war, aber auch zunehmend mit Problemen kämpfte. Sie sei psychisch instabil gewesen, habe unter Ängsten gelitten, auch Alkohol sei zeitweise im Spiel gewesen. Ihren Kindern gegenüber sei sie aber fürsorglich und liebevoll gewesen.
Der Ex-Partner und Vater der Kinder, der als Nebenkläger auftrat, beschrieb sie als eine „Person der Extreme“. Sie trennten sich im Dezember 2023 nach neunjähriger Beziehung mit schönen Seiten, aber auch sehr vielen Konflikten.
Die Frau entwickelte laut Gericht Wahngedanken, die unter anderem darum kreisten, dass ihr Sohn im Kindergarten missbraucht werde und sie von einem dritten Weltkrieg bedroht würden. Sie sei davon ausgegangen, dass ihren Kindern Hörgeräte eingepflanzt worden seien und fremde Mächte sie überwachten. Daraus habe sie den Schluss gezogen, dass sie jetzt handeln und die Kinder erlösen müsse.
Solche „Wahngebäude“, wie der Vorsitzende Richter sagte, seien so stabil, dass die Betroffenen das alles als Realität erlebten. „Ein Täter, der in solch einem Wahn gefangen ist, ist nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen“, sagte der Vorsitzende Richter. Sie habe vor der Tat keine derartigen Psychosen gehabt, aber noch lange danach an Wahnvorstellungen gelitten.
Die Frau werde daher in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Eine Unterbringung in einer Psychiatrie ist zunächst unbefristet, wird aber in regelmäßigen Abständen vom Gericht überprüft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei ihrem letzten Wort, das ihr als Angeklagte zusteht, war die 39-Jährige sichtlich betroffen. Es sei ihr wichtig zu betonen, dass sie eine gute Mutter gewesen sei, sagte sie. Sie sei fassungslos über die Tat und denke jeden Tag an das große Leid, das sie verursacht habe. „Ein „Tut mir Leid” ist der Worte zu wenig“, schluchzte sie.
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