Für dreieinhalb Jahre soll der 23-Jährige ins Gefängnis, der gestanden hat, im Oktober 2024 zweimal bei Electrolux in Rothenburg (Landkreis Ansbach) Feuer gelegt zu haben. Er ist selbst Mitglied von zwei Freiwilligen Feuerwehren und arbeitete bis zu seiner Inhaftierung im Januar 2025 beim Werkschutz des Küchengeräteherstellers. Das Urteil, das am Dienstag im Prozess am Landgericht Ansbach gesprochen wurde, fiel etwas milder aus als das von Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier beantragte Strafmaß. Dieser hätte fünf Jahre und drei Monate Haft für angemessen gehalten.
Gebrannt hatte es bei Electrolux in Rothenburg am 18. und am 20. Oktober 2024 in zwei verschiedenen Hallen. Beim ersten Mal lag der Schaden bei etwa 300.000 Euro, beim zweiten Mal bei 1,2 Millionen Euro.
In beiden Fällen nutzte der Brandstifter Esbitwürfel als Brandbeschleuniger. Am Freitag zündete er damit Styropormaterial an, das in der Halle direkt über den Werksfeuerwehrräumen lagerte. Es entwickelte sich schnell große Hitze. Das löste die Sprinkleranlage aus. Daher geriet die Halle nicht in Brand. Der Ruß aber machte aufwendige Reinigungsarbeiten nötig. Das Gebäude war zwei Monate lang nicht nutzbar.
Am Sonntag zündete er in einer anderen Halle eine Holzpalette an. Er wollte, so sagte er im Prozess, nur, dass es kokelt – und zwar zu einer Zeit, in der er ein Alibi hatte. Daraus entwickelte sich aber ein Großbrand – auch, weil hier keine Sprinkleranlage installiert war und die Rauchmeldeanlage schon lange defekt war.
Nach Zeugenangaben waren bei dem Großbrand 300 bis 350 Personen im Einsatz, um die Flammen zu bekämpfen. Feuerwehren aus einem Dutzend Orten der Umgebung halfen zusammen. Die Halle wurde dennoch völlig zerstört. Verletzte gab es nicht. Der Brandstifter war selbst beim Löschen aktiv mit dabei, koordinierte die Arbeiten sogar.
Zum Motiv sagte der Angeklagte zum Auftakt des eintägigen Prozesses, bei der ersten Brandstiftung habe es sich um eine Kurzschlussreaktion gehandelt. Seine Freundin habe sich damals von ihm getrennt, außerdem sei er – mit 230 Stunden pro Monat – beruflich sehr eingespannt gewesen. Den zweiten Brand habe er gelegt, um den Verdacht von sich abzulenken.
Das umfassende Geständnis, das der Angeklagte nicht nur im Gerichtssaal, sondern bereits bei seiner Vernehmung durch die Polizei abgelegt hatte, wurde ihm vom Oberstaatsanwalt positiv angerechnet. Allerdings betonte Heinzlmeier in seinem Plädoyer auch die besondere Verantwortung, die der 23-Jährige als Feuerwehrmann hat, alles dafür zu tun, Brände zu bekämpfen. Er habe im Gegenteil seine Fachkenntnisse dafür genutzt, Brände zu legen.
Verteidiger Dr. Jannik Rienhoff beantragte zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er glaube, „mit einer langen Verwahrungszeit in der JVA machen wir etwas kaputt, wo jemand eigentlich Hilfe braucht“. Der 23-Jährige habe „mit Sicherheit” nicht gewollt, „dass alles niederbrennt und ein so großer Schaden entsteht”. Für die Zukunft habe er vor, sich Hilfe zu holen und einen Job zu suchen, bei dem er weniger Stress hat.
In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte, der seit Januar 2025 in Untersuchungshaft sitzt, noch einmal. „Mir tut das alles sehr leid“, erklärte er. Auf jeden Fall wolle er sich jetzt Hilfe holen und eine Psychotherapie machen.
Das Gericht unter Vorsitz von Elke Beyer verurteilte den Feuerwehrmann wegen Brandstiftung in zwei Fällen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Auch Beyer verwies auf die besondere Verantwortung. Sie sagte: „Sie haben Ihr Wissen ausgenutzt, um Ihre Taten begehen zu können.“ Das Gericht nehme ihm aber ab, dass das Geständnis „von Schuldeinsicht und Reue” getragen sei.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Oberstaatsanwalt und Verteidiger können Revision einlegen.