Drogensucht führte zur Verbreitung von Kinderpornografie: Drei Jahre Haft | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 24.10.2025 08:30

Drogensucht führte zur Verbreitung von Kinderpornografie: Drei Jahre Haft

Ganze 25 Minuten benötigte Staatsanwältin Suzan Camgöz, um die Anklageschrift vorzulesen. Ein 35-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Ansbach verantworten, weil die Polizei tausende kinderpornografische Inhalte und darüber hinaus Drogen bei ihm entdeckt hatte. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt.

Vor Gericht wird Drogenbesitz verhandelt und auch „das Schlimme, das strafschärfend erheblich ins Gewicht fällt”, wie Richter Armin Abendschein es bezeichnet. Bei einer Hausdurchsuchung im September 2021 in Ansbach fand die Polizei eine Festplatte mit kinderpornografischem Material. 2413 Bilder und 1885 Videos waren darauf gespeichert.

Den Inhalt der jeweils letzten 500 Video- und Bilddateien schildert Staatsanwältin Suzan Camgöz mit der Verlesung der Anklageschriften bis ins Detail. Während der ersten zehn Minuten, in denen die Staatsanwältin vorträgt, was auf den Dateien zu sehen ist, hat der Angeklagte seinen Kopf auf dem Tisch, zwischen den Armen verborgen, abgelegt. Nach einem Stupser seines Verteidigers setzt sich der 35-Jährige gerade hin und hört die letzten 15 Minuten aufrecht sitzend zu.

Zufallsentdeckung bei einer Hausdurchsuchung

Eigentlich hatte der Mann im September 2021 Besuch vom Rauschgiftdezernat. Bei der Durchsuchung seiner Ansbacher Wohnung fand die Polizei über 40 Gramm Amphetamin und rund 20 Ecstasy-Tabletten sowie 21 LSD-Trips. Diese Drogen waren zum Eigenbedarf, nicht, wie in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ursprünglich formuliert, zum Handel gedacht. Nach einem Hinweis von Verteidiger Bernd Hönicka wird dieser Punkt in der Anklageschrift berichtigt. Statt „Handel mit Betäubungsmitteln” steht da nun „Besitz von Betäubungsmitteln”. Für Letzteres ist ein geringeres Strafmaß zu erwarten.

Schwer wiegen die Fotos und Videos, die zufällig bei der Wohnungsdurchsuchung mitentdeckt wurden. „Das ist harte Pornografie, da ist geschlechtlicher Verkehr in jeglicher Form zu sehen”, sagt Richter Abendschein. Über seinen Verteidiger Hönicka gesteht der Angeklagte, dass sich das pornografische Material auf seiner Festplatte befand, und räumt somit die Tatvorwürfe ein.

Mit dem Geld sollte Sucht finanziert werden

„Ich habe die Dateien gesehen. Ich weiß nicht, welcher Teufel mich geritten hat, dass ich sie nicht gelöscht habe”, sagt der Angeklagte vor Gericht. Seine Drogensucht sei schuld, dass das pornografische Material überhaupt auf seiner Festplatte gelandet sei. Damit er seine Drogengeschäfte nicht übers Bankkonto abwickeln muss, hat der Mann sie ins Darknet verlegt.

Das Darknet ist ein verschlüsseltes Netzwerk im Internet, das nur mit einer speziellen Software zugänglich ist. Es wird unter anderem für anonyme Kommunikation, aber auch für kriminelle Geschäfte genutzt. Im Darknet habe der Angeklagte das Angebot erhalten, eine „Datengeschichte”, also das kinderpornografische Material, über seine Festplatte laufen zu lassen.

„Das heißt, Fremde haben Ihre Festplatte zum Speichern genutzt?”, hakt Richter Abendschein nach. Der Angeklagte bestätigt das. Andere Personen hätten einen Link erhalten und so auf die Daten zugreifen können. „Für jeden Klick habe ich dann ein paar Cent bekommen”, so der 35-Jährige.

In einem Rechtsgespräch einigen sich das Gericht, die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft darauf, dass die Strafe in einem Zeitraum zwischen zwei Jahren, sechs Monaten und drei Jahren, sieben Monaten liegen wird.

Filme mussten nicht gesichtet werden

Staatsanwältin Camgöz fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Da sein Mandant ein umfassendes Geständnis abgelegt und so allen Beteiligten die Sichtung des Videomaterials erspart hat, plädiert Bernd Hönicka für zwei Jahre und acht Monate.

„Hinter jedem Bild steht ein Schicksal”, stellt Armin Abendschein fest. Für den Besitz des pornografischen Materials und den Besitz von Betäubungsmitteln muss der Angeklagte für drei Jahre in Haft. Angerechnet wird ihm die lange Zeit, die er bereits in Untersuchungshaft gesessen hat. Ursache dafür war die Verschiebung von Verhandlungsterminen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Weil er kinderpornografische Bild- und Videodateien besessen hat, musste sich ein 35-Jähriger vor dem Amtsgericht Ansbach verantworten. (Foto: Silvia Schäfer)
Weil er kinderpornografische Bild- und Videodateien besessen hat, musste sich ein 35-Jähriger vor dem Amtsgericht Ansbach verantworten. (Foto: Silvia Schäfer)
Weil er kinderpornografische Bild- und Videodateien besessen hat, musste sich ein 35-Jähriger vor dem Amtsgericht Ansbach verantworten. (Foto: Silvia Schäfer)
north