Von der Bahn bis zum Büro oder wenige Kilometer zum Treffen mit Freunden - E-Scooter sind für kurze Strecken bei etlichen Leuten beliebt. Für andere sind die Gefährte der reinste Graus. Fakt ist: Auch wenn sie an Spielzeugroller aus der Kindheit erinnern, sind sie Kraftfahrzeuge, für die im Straßenverkehr Regeln gelten.
Diese Regeln wurden noch einmal geändert, die Neuerungen gelten aber erst ab März 2027. „Die Regelungen wurden mehr an den Radverkehr angepasst“, sagt Svea Hagen vom Auto Club Europa (ACE). „Sie sind damit klarer und einheitlicher, und es gibt weniger Missverständnisse.“ Bei manchen Verstößen müssen E-Scooter-Fahrende künftig auch tiefer in die Tasche greifen.
„Es ist wichtig zu wissen, dass die neuen Regeln kommen“, sagt Svea Hagen. „Aber zurzeit könnte man theoretisch rechtlich belangt werden, wenn man noch nicht geltende Regeln jetzt schon umsetzt.“ Der ACE weist daher darauf hin, was jetzt schon im Sinne der Verkehrssicherheit zu beachten ist - und was erst später gilt.
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