An der östlichen Grenze der Gemeinde im Landkreis Ansbach entsteht der Windpark Dietenhofen-Herpersdorf. Derweil zeichnet sich bereits ab, dass in Dietenhofen die Planungen für ein weiteres Projekt dieser Art auf den Weg gebracht werden könnten.
Bei einer Informationsveranstaltung haben die Gemeinde und die Firma Wust Wind und Sonne den Flächenbesitzern des Waldstücks zwischen Kreben und Oberschlauersbach die Pläne erläutert. Das Areal soll in wenigen Wochen im Rahmen des überarbeiteten Regionalplans acht für Westmittelfranken als Potenzialgebiet für die Erzeugung erneuerbarer Energie aus Windkraft ausgewiesen werden. Dies betrifft noch weitere Standorte in der Marktgemeinde. Der Wald im Grenzgebiet der Landkreise Fürth und Ansbach gilt jedoch als besonders aussichtsreich.
Bürgermeister Rainer Erdel berichtete über das Thema in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats. „Ich sehe es als Aufgabe der Gemeinde, über die Entwicklungen und Änderungen der Gebietskulisse zu informieren“, sagte Erdel. Abgesagt habe seine Teilnahme der Wilhermsdorfer Bürgermeister Uwe Emmert. Denn dort sei der Meinungsbildungsprozess im Gemeinderat noch nicht abgeschlossen. In Dietenhofen gelten die Entscheidungsträger als aufgeschlossen.
Sollte sich eine ausreichende Zahl an Eigentümern – es handelt sich nach Gemeinde-Angaben um bis zu 100 Personen – finden, die ihre Grundstücke zur Verfügung stellen, könnte als nächstes die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erforderliche Begutachtung beginnen. Zu untersuchen sind unter anderem die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch Schall und Schattenwurf.
Mit der Deklaration von Potenzialgebieten kommt der Freistaat seinen Verpflichtungen nach dem „Windenergie-an-Land-Gesetz“ der Bundesregierung nach, das vor einem Jahr in Kraft getreten ist. Demnach sind in Bayern bis 2032 rund 1,8 Prozent der Landesfläche zur Verfügung zu stellen.
Der Gemeinderat hat bei der aktuellen Rechtslage noch relativ einfach die Möglichkeit, Baufenster festzulegen. Einige Bereiche können gar ausgeschlossen werden. In drei Jahren könnte dies anders aussehen. Denn wird bis Ende 2027 das Zwischenziel von 1,1 Prozent der Landesfläche verfehlt, verlieren die Kommunen einen Großteil ihrer Lenkungswirkung.
Sollten sich Investoren und Flächeneigentümer einig werden, hätten die Standortgemeinden kaum mehr Mitspracherecht. „Aktuell haben wir noch die Möglichkeit, den Ausbauprozess in unserem Sinne zu steuern“, sagte Erdel.
Wie er mehrfach betonte, ist es ihm besonders wichtig, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt. „Die Menschen, die vor Ort leben und jeden Tag auf die Windkraftanlagen schauen, sollten fairerweise an den Erträgen beteiligt werden.“
Zwar hat nicht jeder die Mindesteinlage von 5000 Euro auf der hohen Kante, um sich in ein Windkraftprojekt einzukaufen. Allerdings würden bei einem Bürgerwindpark aus dem Hause Wust die Einwohner der Standortkommune nicht nur durch die Gewerbesteuer profitieren. Denn 0,2 Cent pro Kilowattstunde des eingespeisten Stromertrags kommen den Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern zugute. Außerdem wird den Anwohnern ein subventionierter Stromtarif angeboten.