Es war ein langer Weg, und er ist noch nicht zu Ende: Die Stadt Ansbach will sich eine Gestaltungssatzung geben, die sicherstellt, dass ihre städtebaulichen Besonderheiten erhalten bleiben – die historische Altstadt etwa, aber auch die Optik von Ortsteilen. Im Bauausschuss, aber auch im Stadtrat haben die Details der Satzung jetzt zu heftigen Diskussionen geführt.
Der Reihe nach: Nach einem erfolglos gebliebenen Versuch der BAP-Fraktion im Jahr 2010 fasste der Stadtrat am 22. November 2021 den einstimmigen Beschluss, das Stadtentwicklungsamt mit der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung zu beauftragen.
Denn Ansbach verfügt zwar über jede Menge Baudenkmäler und geschützte Ensembles. Doch die Verwaltung muss sich zum Beispiel bei Fragen rund um Werbeanlagen oder Markisen auf Richtlinien des Landesamtes für Denkmalpflege aus dem Jahr 1981 stützen. Ein aus Sicht der Stadtplaner teilweise überholtes und schwaches Instrument, das dazu führt, dass es bei Gestaltungsfragen zu Diskussionen mit Eigentümern und Bauherrn und zu langwierigen Entscheidungsprozessen kommt.
Es dauerte immerhin fast genau drei Jahre, bis die Bauverwaltung am 18. November 2024 im Bauausschuss den Entwurf einer Gestaltungssatzung vorlegte – und um eine Stellungnahme der Stadtrats-Fraktionen bis Ende Januar 2025 bat. Doch nur die Grünen hatten einige Änderungswünsche, in allen anderen Fraktionen herrschte Funkstille – bis der überarbeitete Entwurf am 17. Februar 2025 im Bauausschuss vorgelegt wurde.
Die Stadträte erkannten plötzlich den Teufel in den Details. Die Offene Linke wies zum Beispiel darauf hin, dass das Verbot von Brauereiwerbung auf Sonnenschirmen für die Gastronomen der Stadt eine finanzielle Belastung bedeuten würde. Denn die Brauereien sponsern mit der Werbung einen Teil der Anschaffung.
Den gewichtigsten Einwand brachte jedoch CSU-Stadtrat Gerhard Sauerhammer vor. Ihm ging nicht in den Kopf, dass sich die Gestaltungssatzung neben der Altstadt und Ensembles wie der Beamtensiedlung oder der Reutervorstadt auch auf die Ortsteile Neuses und Strüth erstrecken soll. „Ganz einfach, weil es sich um geschützte Ensembles handelt“, erklärte Oberbürgermeister Thomas Deffner. „Wenn wir Strüth und Neuses rausnehmen, müssen wir auch alle anderen Ensembles rausnehmen.“
Für Sauerhammer, der selbst in Strüth wohnt, stellt die Gestaltungssatzung für die Außenorte eine Verschärfung der Vorschriften dar. Landwirten, die ihre Scheunen zum Beispiel zu einem Wohngebäude umnutzen wollten, würden in zu enge und zu teure Korsetts gezwängt. Dann, so Sauerhammer, werde der Landwirt aus Kostengründen darauf verzichten, seine Immobilie zu sanieren. Der Bauausschuss folgte seiner Argumentation nicht. Mit 15 zu einer Stimme lehnte er ab, Neuses und Strüth aus der Satzung zu nehmen.
Acht Tage später, als der Stadtrat unter Leitung von Bürgermeister Dr. Markus Bucka (BAP) tagte – der OB saß in einem verspäteten Zug fest –, sah die Sache ganz anders aus. Es gebe einen Vorschlag des OB, die Ensembles aus der Gestaltungssatzung zu nehmen, erklärte Baureferent Jochen Büschl. Man könne aber einen im Lichte dieses Vorschlags geänderten Entwurf noch nicht vorlegen. „Ich kann Ihnen also nicht empfehlen, heute einen Beschluss zu fassen.“
Grünen-Stadträtin Sabine Stein-Hoberg wunderte sich sehr. Es habe einen einstimmigen Beschluss des Stadtrates gegeben, die Verwaltung habe monatelang an dem Entwurf gearbeitet. „Außer uns Grünen hat niemand bis Ende Januar Stellung genommen.“
Neuses und Strüth ständen unter Ensembleschutz, und eine Gestaltungssatzung stelle überhaupt keine Verschärfung dar. Ihr Fraktionskollege Oliver Rühl sprach sich gegen das Vertagen aus. Außerdem erinnere das Vorgehen „stark an Dinge wie die Dachbegrünung, die komischerweise von der Tagesordnung genommen wurden“.
Andere Stadträte wie Otto Schaudig (CSU), Hannes Hüttinger (BAP) oder Boris-André Meyer (Offene Linke) – und auch Gerhard Sauerhammer (CSU) – erklärten dagegen, sie könnten sich mit dem Vorschlag des OB anfreunden. Und Bürgermeister Bucka sagte: „Nachdem wir gehört haben, wie lange das in der Pipeline ist, kommt es auf einige Wochen nicht an.“ Und wenn man die Frage vertage, könne man sich die Diskussion jetzt auch sparen.
Doch danach ging die Debatte erst richtig los – und wurde grundsätzlich. Otto Schaudig bezweifelte, ob die Gestaltungssatzung der Verwaltung überhaupt eine Vereinfachung bringe, im Gegenteil erhöhe sie lediglich den Regulierungs-Wahnsinn: „Ich schlage vor, von so einer Satzung Abstand zu nehmen.“
„Da hätten Sie doch im November was sagen können, das hätte uns Arbeit gespart“, entgegnete Bürgermeister Bucka. Er halte eine solche Regelung jedenfalls für sinnvoll. „Ich denke, die Argumente sind ausgetauscht“, sagte er schließlich, man schritt zur Abstimmung. Gegen sechs Stimmen beschloss der Stadtrat, die Gestaltungssatzung zu vertagen und der Verwaltung Gelegenheit zu geben, ihren Entwurf zu überarbeiten.