Ermittlung gegen Würzburger Pflegedienst eingestellt | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 11.09.2024 15:18

Ermittlung gegen Würzburger Pflegedienst eingestellt

Die Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes müssen sich nicht wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. (Symbolbild) (Foto: Philipp von Ditfurth/dpa)
Die Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes müssen sich nicht wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. (Symbolbild) (Foto: Philipp von Ditfurth/dpa)
Die Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes müssen sich nicht wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. (Symbolbild) (Foto: Philipp von Ditfurth/dpa)

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Ermittlungen gegen die Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes wegen möglicher Misshandlung von Schutzbefohlenen eingestellt. Konkret ging es um mögliche Vorfälle, die vor allem aus pflegerischen Missständen resultieren sollten. Gegenüber der vom Landgericht Nürnberg-Fürth bereits verhängten Haftstrafe fiele eine Verurteilung der beiden beschuldigten Männer deswegen nicht wesentlich ins Gewicht, begründete die Behörde die Entscheidung. Zuvor hatte die „Main-Post“ berichtet. Das Verfahren gegen die in Nürnberg freigesprochene Frau sei mangels Tatnachweises eingestellt worden. 

Im vergangenen Dezember hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth einen Mann zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt, weil er Pflege- und Krankenkassen um mehrere Millionen Euro betrogen haben soll. Seine Ehefrau wurde freigesprochen. Der Sohn des Paares erhielt wegen Beihilfe zum Betrug eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Rechtskräftig sind nur die Urteile für die Ehefrau und den Sohn, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der Hauptangeklagte habe Rechtsmittel eingelegt. 

Ein anonymer Hinweis bei der für Betrug im Gesundheitswesen zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hatte die Ermittlungen losgetreten. Diese klagte das Paar und den Sohn in mehr als 1.000 Fällen an. Zwischen 2018 und 2022 sollen diese demnach Leistungen von knapp 3,5 Millionen Euro unrechtmäßig eingestrichen haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft legt den Angeklagten hauptsächlich zur Last, den Pflegedienst ohne die vorgeschriebene verantwortliche Pflegekraft betrieben zu haben. Stattdessen sollen sie falsche Angaben zur Pflegedienstleitung und Stellvertretung gemacht haben. Dadurch sei es möglich gewesen, die Dokumentation nach eigenem Ermessen zu ändern, angebliche Leistungen vorzutäuschen und die Qualität auf ein Minimum zu reduzieren.

Einige Patientinnen und Patienten, die der Pflegedienst im Raum Würzburg und Kitzingen betreute, sollen laut „Main-Post“ gesundheitlich und hygienisch in erbärmlichem Zustand gewesen sein.

© dpa-infocom, dpa:240911-930-229702/1


Von dpa
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