Die Müllgebühren werden voraussichtlich zum 1. Januar 2025 bis 2027 steigen. Die Anpassung empfahl der Ausschuss für Kreislauf- und Abfallwirtschaft dem Kreistag in seiner Sitzung am Montag einstimmig. „Eine Gebührenerhöhung ist nicht der schönste Aspekt für einen Landrat“, sagte Dr. Christian von Dobschütz.
„Im zurückliegenden Dreijahreszeitraum von 2022 bis 2024 ist es gerade in der Entsorgungsbranche zu erheblichen, vielfach überproportionalen Kostensteigerungen gekommen“, führte Sachgebietsleiter Gerhard Droßel in das Thema ein. Die Abfallwirtschaft aber müsse kostendeckend arbeiten. Diese Kostenunterdeckung der Vorperiode müsse man jetzt ausgleichen, begründete er einen Teil der Anhebung.
Die Kreisbehörde gehe von einer durchschnittlichen Bedarfssteigerung um 3,5 Millionen Euro von 11,1 auf 14,6 Millionen Euro pro Jahr für 2025, 2026 und 2027 aus. Der größte Anteil daraus entfalle auf die Müllabfuhr. Weitere wichtige Gründe für die Erhöhung beträfen Energie, Dienstleistungen und Personal.
Mit der Werkstatt und dem Kompostplatz auf der Deponie in Dettendorf sowie der Deponieerweiterung in Uffenheim – auch mit der Inbetriebnahme der Waage – investiert man laut Droßel viel Geld in die Zukunft. Auch die Aufnahme der Müllverbrennung in die Bepreisung von Kohlendioxid spiele eine Rolle. Einkalkulieren musste man auch die künftige Sickerwasserentsorgung.
Nicht zuletzt wird für künftige Nachsorgeverpflichtungen eine Zuführung zur Sonderrücklage geplant.
Leicht machte es sich der Landkreis nicht, um eine gerechte Lösung zu finden: Intensiv hatte der Arbeitskreis Gebührenstrukturen diskutiert und ein Nürnberger Büro hatte drei Gebührenmodelle erarbeitet.
Das Gremium entschied sich letztlich für das Szenario „Gebühren pro Liter Gefäßgröße“. Vereinfacht gesagt: Wer weniger Müll produziert, muss auch weniger dafür bezahlen. Besitzer mit der kleinsten, der 80-Liter-Restmülltonne soll die Steigerung am wenigsten treffen.
Diese werden unter sieben Prozent mehr im Vergleich zur aktuellen Jahresgebühr bezahlen, jene der 120-Liter-Tonne 24 Prozent mehr, jene der 240 Liter-Tonne 37 Prozent mehr und jene Besitzer der 1100-Liter-Tonne 49 Prozent mehr bei 14-tägiger Abholung. Ordert man das Müllauto für dieses Restmüll-Großbehältnis sogar einmal pro Woche, zahlt man 52 Prozent mehr.
Nutzer der 80-Liter-Tonne machen 36 Prozent im Landkreis aus, die 120-Liter-Tonne nutzen 54 Prozent, bei der 240 Liter Tonne sind es zehn Prozent und nur ein Prozent braucht die 1100-Liter-Tonne (alle Zahlen gerundet). Mit der neuen Regelung sei eine Lenkungswirkung verbunden: Sie soll die Abfallvermeidung und sortenreine Mülltrennung fördern. Der Kreistag wird am Freitag, 20. Dezember, über die Abfallgebührensatzung endgültig entscheiden.
Die Müllgebühren im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim sollen voraussichtlich zum 1. Januar 2025 bis 2027 steigen.