Es wird teurer: Kreistag Neustadt/Aisch soll Müllgebühren erhöhen | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 27.11.2024 09:46

Es wird teurer: Kreistag Neustadt/Aisch soll Müllgebühren erhöhen

Bei der Restmüllanalyse 2023 wurde der Inhalt der Grauen Tonnen ins Visier genommen. Das Resultat: 35 Prozent des Abfalls hätte nicht in diesen Tonnen landen sollen, vor allem organischer Art. (Archivbild: Anita Dlugoß)
Bei der Restmüllanalyse 2023 wurde der Inhalt der Grauen Tonnen ins Visier genommen. Das Resultat: 35 Prozent des Abfalls hätte nicht in diesen Tonnen landen sollen, vor allem organischer Art. (Archivbild: Anita Dlugoß)
Bei der Restmüllanalyse 2023 wurde der Inhalt der Grauen Tonnen ins Visier genommen. Das Resultat: 35 Prozent des Abfalls hätte nicht in diesen Tonnen landen sollen, vor allem organischer Art. (Archivbild: Anita Dlugoß)

Die Müllgebühren werden voraussichtlich zum 1. Januar 2025 bis 2027 steigen. Die Anpassung empfahl der Ausschuss für Kreislauf- und Abfallwirtschaft dem Kreistag in seiner Sitzung am Montag einstimmig. „Eine Gebührenerhöhung ist nicht der schönste Aspekt für einen Landrat“, sagte Dr. Christian von Dobschütz.

„Im zurückliegenden Dreijahreszeitraum von 2022 bis 2024 ist es gerade in der Entsorgungsbranche zu erheblichen, vielfach überproportionalen Kostensteigerungen gekommen“, führte Sachgebietsleiter Gerhard Droßel in das Thema ein. Die Abfallwirtschaft aber müsse kostendeckend arbeiten. Diese Kostenunterdeckung der Vorperiode müsse man jetzt ausgleichen, begründete er einen Teil der Anhebung.

Die Kreisbehörde gehe von einer durchschnittlichen Bedarfssteigerung um 3,5 Millionen Euro von 11,1 auf 14,6 Millionen Euro pro Jahr für 2025, 2026 und 2027 aus. Der größte Anteil daraus entfalle auf die Müllabfuhr. Weitere wichtige Gründe für die Erhöhung beträfen Energie, Dienstleistungen und Personal.

Viele Gründe für die Verteuerung

Mit der Werkstatt und dem Kompostplatz auf der Deponie in Dettendorf sowie der Deponieerweiterung in Uffenheim – auch mit der Inbetriebnahme der Waage – investiert man laut Droßel viel Geld in die Zukunft. Auch die Aufnahme der Müllverbrennung in die Bepreisung von Kohlendioxid spiele eine Rolle. Einkalkulieren musste man auch die künftige Sickerwasserentsorgung.

Nicht zuletzt wird für künftige Nachsorgeverpflichtungen eine Zuführung zur Sonderrücklage geplant.

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Leicht machte es sich der Landkreis nicht, um eine gerechte Lösung zu finden: Intensiv hatte der Arbeitskreis Gebührenstrukturen diskutiert und ein Nürnberger Büro hatte drei Gebührenmodelle erarbeitet.

Die meisten Leute nutzen die 120-Liter-Tonne

Das Gremium entschied sich letztlich für das Szenario „Gebühren pro Liter Gefäßgröße“. Vereinfacht gesagt: Wer weniger Müll produziert, muss auch weniger dafür bezahlen. Besitzer mit der kleinsten, der 80-Liter-Restmülltonne soll die Steigerung am wenigsten treffen.

Diese werden unter sieben Prozent mehr im Vergleich zur aktuellen Jahresgebühr bezahlen, jene der 120-Liter-Tonne 24 Prozent mehr, jene der 240 Liter-Tonne 37 Prozent mehr und jene Besitzer der 1100-Liter-Tonne 49 Prozent mehr bei 14-tägiger Abholung. Ordert man das Müllauto für dieses Restmüll-Großbehältnis sogar einmal pro Woche, zahlt man 52 Prozent mehr.

Nutzer der 80-Liter-Tonne machen 36 Prozent im Landkreis aus, die 120-Liter-Tonne nutzen 54 Prozent, bei der 240 Liter Tonne sind es zehn Prozent und nur ein Prozent braucht die 1100-Liter-Tonne (alle Zahlen gerundet). Mit der neuen Regelung sei eine Lenkungswirkung verbunden: Sie soll die Abfallvermeidung und sortenreine Mülltrennung fördern. Der Kreistag wird am Freitag, 20. Dezember, über die Abfallgebührensatzung endgültig entscheiden.

Neue Gebühren

Die Kosten für Rest- und Biomüll

Die Müllgebühren im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim sollen voraussichtlich zum 1. Januar 2025 bis 2027 steigen.

  • Die Jahresgebühr und die Entleerung einer Restmülltonne kosten von 2025 bis 2027 jeweils für die 80-Liter-Tonne 157,47 (Jahresgebühr) /3,52 Euro (Leerung). Für die 120-Liter-Tonne sind es 224,40/5,02 Euro. Für die 240-Liter-Tonne nimmt der Landkreis 425,18/9,51 Euro ein. Wer einen 1100-Liter-Müllgroßbehälter hat, zahlt künftig 1871,17/41,84 Euro.
  • Dies alles gilt bei der monatlichen Leerung. Wer seinen Müllgroßbehälter wöchentlich entsorgen lassen will, zahlt dafür 3711,64/41,84 Euro. Pro Jahr werden ab 2025 mindestens acht Entleerungen berechnet – bis Ende 2024 sind es noch zehn. Die monatliche Gebühr für eine Biotonne wurde auf 5,25 Euro festgelegt.
  • Die Abfuhr erfolgt von April bis Oktober wöchentlich, sonst 14-tägig. Die Gebühr für die Hausmüllabfuhr unter Verwendung von Zusatzsäcken wurde pro Sack auf sechs Euro festgelegt. Die Müllgemeinschaftsgebühr beträgt im neuen Abrechnungszeitraum 90 Euro.

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