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Veröffentlicht am 14.07.2023 16:04

EU-Kommission: Verfahren gegen Deutschland

Die Kommission wacht als Hüterin der Verträge darüber, ob sich die Mitgliedsstaaten an EU-Recht halten. Das gilt auch für Deutschland. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)
Die Kommission wacht als Hüterin der Verträge darüber, ob sich die Mitgliedsstaaten an EU-Recht halten. Das gilt auch für Deutschland. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)
Die Kommission wacht als Hüterin der Verträge darüber, ob sich die Mitgliedsstaaten an EU-Recht halten. Das gilt auch für Deutschland. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)

Weil Deutschland aus Sicht der EU-Kommission EU-Recht nicht umsetzt, hat die Behörde drei Verfahren gegen Berlin eröffnet. Dabei geht es unter anderem darum, dass es in Deutschland mutmaßlich zu große Hindernisse bei der Anerkennung der Berufsqualifikationen von Hebammen gibt, wie die Kommission in Brüssel mitteilte.

Der zweite Fall dreht sich um Häfen. Die Kommission ist der Ansicht, dass Beschwerden die laut einer EU-Verordnung wirksam bearbeitet werden müssen, diesen Aspekt nicht erfüllen. Dabei geht es etwa um Beschwerden, dass die Kosten für Hafendienste wie Betankung zu intransparent sein könnten. Im dritten Verfahren habe Deutschland nicht sichergestellt, dass Anforderungen an ein Vorhaben zu besser abgestimmten Verfahren im Luftraum erfüllt werden, so die EU-Kommission.

Berlin hat nun zwei Monate Zeit auf die Vorwürfe zu reagieren. Am Ende des nun eingeleiteten sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen. Die Kommission wacht als Hüterin der Verträge darüber, ob sich die Mitgliedsstaaten an EU-Recht halten.

© dpa-infocom, dpa:230714-99-405884/2


Von dpa
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