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Veröffentlicht am 08.12.2025 11:45, aktualisiert am 08.12.2025 13:54

EU-Staaten einig: Strengere Regeln bei Abschiebungen geplant

Mit Hilfe zusätzlicher Druckmittel sollen Abschiebungen nach der Vorstellung der EU-Staaten zukünftig schneller gehen. (Symbolbild) (Foto: Boris Roessler/dpa)
Mit Hilfe zusätzlicher Druckmittel sollen Abschiebungen nach der Vorstellung der EU-Staaten zukünftig schneller gehen. (Symbolbild) (Foto: Boris Roessler/dpa)
Mit Hilfe zusätzlicher Druckmittel sollen Abschiebungen nach der Vorstellung der EU-Staaten zukünftig schneller gehen. (Symbolbild) (Foto: Boris Roessler/dpa)

Die EU-Staaten wollen den Druck auf abgelehnte Asylbewerber erhöhen und Abschiebungen effizienter abwickeln. Dafür sollen Menschen ohne Bleiberecht neue Pflichten erhalten und bei mangelnder Kooperation mit Leistungskürzungen rechnen müssen. Das teilten die Mitgliedsländer nach einer Einigung bei einem Treffen der europäischen Innenminister in Brüssel mit. Auch Rückführungszentren in Drittstaaten sollen demnach per Verordnung möglich sein. 

Abgelehnte Asylbewerber sollen etwa verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Sollten sie nach Aufforderung nicht unverzüglich Dokumente zu ihrer Identifikation vorlegen, müssen sie mit Strafen rechnen. Zudem sollen sie für die Behörden erreichbar bleiben. Bei Verweigerung der Zusammenarbeit drohen Konsequenzen - etwa die Kürzung von Leistungen oder ein längeres Einreiseverbot. Auch Haftstrafen sollen nach Vorstellung der EU-Staaten in manchen Fällen möglich sein. 

Außerdem sollen strengere Regeln für Personen gelten, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. So sollen etwa die Gründe für eine Inhaftierung erweitert und mögliche Haftzeiten verlängert werden.

Kompromiss in entscheidendem Streitpunkt gefunden

Ein wichtiger und zuletzt unter den Mitgliedstaaten umstrittener Punkt ist auch die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen. Das bedeutet, dass Abschiebebescheide, die in einem EU-Land erlassen wurden, auch in anderen Mitgliedstaaten automatisch gelten sollen. So könnte eine Person, die in einem Land zur Rückkehr verpflichtet wurde, nicht einfach in ein anderes EU-Land weiterreisen, um das Verfahren zu umgehen. 

Deutschland und andere Länder wollten die Anerkennung der Entscheidungen anderer EU-Staaten nicht verpflichtend machen. Sie befürchteten mehr Bürokratie durch mögliche Klagen und rechtliche Unsicherheiten. Die nun gefundene Einigung sieht zunächst eine gegenseitige Anerkennung auf freiwilliger Basis vor - allerdings mit der Option, zu einem späteren Zeitpunkt eine Anerkennungspflicht einzuführen.

Das Europäische Parlament muss sich zu den von der EU-Kommission im März gemachten Vorschlägen noch positionieren. Anschließend können Verhandlungen über die Verordnung beginnen. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im EU-Parlament werden keine größeren Änderungen erwartet.

Zuletzt weniger Asylanträge - Deutschland nicht mehr auf Platz eins 

Im ersten Halbjahr gingen nach Angaben der EU-Asylagentur bei den deutschen Behörden 70.000 Anträge von Neuankömmlingen ein. Damit liegt die Bundesrepublik innerhalb der EU auf Platz drei hinter Frankreich (78.000) und Spanien (77.000). Die Zahl der neuen Asylbewerber innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie in den Nicht-Mitgliedsländern Norwegen und Schweiz ging im ersten Halbjahr dieses Jahres insgesamt zurück. 

Bis Ende Juni wurden in der Staatengruppe aus 29 Ländern (EU+) insgesamt 399.000 neue Anträge registriert - im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 ein Rückgang von 114.000 beziehungsweise 23 Prozent. Der Rückgang wird von der Agentur insbesondere darauf zurückgeführt, dass nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad nicht mehr so viele Menschen aus Syrien flüchten.

© dpa-infocom, dpa:251208-930-394634/4


Von dpa
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