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Veröffentlicht am 20.08.2025 10:03, aktualisiert am 20.08.2025 11:08

Ex-Minister Scheuer weist Vorwurf der Falschaussage zurück

Andreas Scheuer war von März 2018 bis Dezember 2021 Bundesverkehrsminister (Archivbild). (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Andreas Scheuer war von März 2018 bis Dezember 2021 Bundesverkehrsminister (Archivbild). (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Andreas Scheuer war von März 2018 bis Dezember 2021 Bundesverkehrsminister (Archivbild). (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Der ehemalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer weist den Vorwurf der Berliner Staatsanwaltschaft wegen uneidlicher Falschaussage in einem Untersuchungsausschuss zur gescheiterten Pkw-Maut weiterhin zurück. „Es ist richtig: Herr Scheuer tritt diesem Vorwurf nachdrücklich entgegen“, sagte Scheuers Rechtsanwalt Daniel Krause der Deutschen Presse-Agentur.

Scheuer hatte sich zuvor bereits in der „Bild“ zu den Vorwürfen geäußert und die Anklage als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet. Darüber hinaus werde der ehemalige Minister sich selbst nicht weiter äußern, sagte sein Anwalt.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im April 2022 wegen des Verdachts der Falschaussage ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen CSU-Politiker sowie den früheren Verkehrsstaatssekretär Gerhard Schulz eingeleitet. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass Scheuer und Schulz bei einer Zeugenaussage „bewusst wahrheitswidrig“ ausgesagt hätten, hieß es damals. Auch Schulz ist nun angeklagt. 

Anwalt: Scheuer hat eine wahrheitsgemäße Aussage gemacht

Konkret hatte Scheuer im Oktober 2020 vor dem Untersuchungsausschuss gesagt, nach seiner Erinnerung habe es kein Angebot des designierten Mautbetreiberkonsortiums gegeben, den Vertragsabschluss zur Pkw-Maut auf einen Zeitpunkt nach dem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verschieben. 

„Andreas Scheuer hat eine wahrheitsgemäße Aussage zu seiner tatsächlich nicht vorhandenen Erinnerung gemacht“, so Krause. „Wer keine Erinnerung an einen Vorgang hat, muss und kann sich nur so äußern. Jede andere Äußerung wäre unrichtig.“ Dass jemand wegen eines einzigen Satzes - „Daran habe ich keine Erinnerung“ - angeklagt wird, ist nach Angaben des Anwaltes in Deutschland ein einmaliger Vorgang.

Die Beweislage ist aus Sicht des Rechtsanwalts dünn. Die Vorwürfe stützten sich nur auf die Aussagen von zwei Vertretern der Maut-Betreiberfirmen sowie eine weitere Zeugenaussage vom Hörensagen, so seine Darstellung.

© dpa-infocom, dpa:250820-930-932962/3


Von dpa
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