„Fahrrad“ fährt 62 km/h: Polizei staunt bei Kontrolle in Neustadt/Aisch | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 20.05.2026 13:03

„Fahrrad“ fährt 62 km/h: Polizei staunt bei Kontrolle in Neustadt/Aisch

Eher Kleinkraftrad als Fahrrad: Ein 48-Jähriger hatte sein Zweirad mutmaßlich so sehr verändert, dass es nach ersten Messungen der Polizei 62,2 Kilometer pro Stunde schnell werden kann. Nicht ganz unerheblich dafür ist ein an dem Rad verbauter Gasdrehgriff. (Symbolbild: Arne Dedert/dpa/dpa-tmn)
Eher Kleinkraftrad als Fahrrad: Ein 48-Jähriger hatte sein Zweirad mutmaßlich so sehr verändert, dass es nach ersten Messungen der Polizei 62,2 Kilometer pro Stunde schnell werden kann. Nicht ganz unerheblich dafür ist ein an dem Rad verbauter Gasdrehgriff. (Symbolbild: Arne Dedert/dpa/dpa-tmn)
Eher Kleinkraftrad als Fahrrad: Ein 48-Jähriger hatte sein Zweirad mutmaßlich so sehr verändert, dass es nach ersten Messungen der Polizei 62,2 Kilometer pro Stunde schnell werden kann. Nicht ganz unerheblich dafür ist ein an dem Rad verbauter Gasdrehgriff. (Symbolbild: Arne Dedert/dpa/dpa-tmn)

Am Dienstagabend ist ein 48-Jähriger mit getuntem Fahrrad bei einer Kontrolle der Polizei in Neustadt/Aisch aus dem Verkehr gezogen worden. Das Zweirad war nach einer ersten ungeeichten Messung 62,2 Kilometer pro Stunde schnell und ähnelte somit eher einem Kleinkraftrad, schreibt die Polizei. Es wurde aus dem Verkehr gezogen.

Der Fahrradfahrer war gegen 21.45 mit seinem Zweirad auf der Ansbacher Straße stadtauswärts unterwegs. Polizeibeamte hielten ihn für eine Verkehrskontrolle auf – und „staunten nicht schlecht”, heißt es im Polizeibericht.

An dem Fahrrad war ein Gasdrehgriff verbaut. Somit war eine Tretunterstützung zur Beschleunigung nicht mehr notwenig. Die Beamten maßen die Geschwindigkeit des Fahrrads und kamen auf 62,2 Kilometer pro Stunde bei der ersten ungeeichten Messung.

Die Hinterradbremse des Fahrrads war kaputt, da ein Seilzug gerissen war. Nach Angaben des 48-Jährigen wird das Pedelec samt Fahrer darauf 45 Kilometer pro Stunde schnell. Somit zählt es zur Kategorie der Kleinkrafträder und unterliege den dortigen Bau- und Betriebsvorschriften, heißt es im Bericht. Weder lag eine Einzelabnahme vor, noch eine erforderliche Haftpflichtversicherung, Kfz-Steuer oder Fahrerlaubnis. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt, gegen den 48-Jährigen wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.


Irmeli Pohl
Irmeli Pohl
Volontärin
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