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Veröffentlicht am 13.03.2026 10:04, aktualisiert am 13.03.2026 17:07

Nach Mütze gegriffen - Fahrer nach Flixbus-Unfall verurteilt

Tödlicher Busunfall auf der A9 bei Leipzig. (Archivbild) (Foto: Sebastian Willnow/dpa)
Tödlicher Busunfall auf der A9 bei Leipzig. (Archivbild) (Foto: Sebastian Willnow/dpa)
Tödlicher Busunfall auf der A9 bei Leipzig. (Archivbild) (Foto: Sebastian Willnow/dpa)

Knapp zwei Jahre nach einem verheerenden Busunfall auf der A9 bei Leipzig mit vier Toten ist der Busfahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Eilenburg sprach den 64-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 25 Fällen schuldig. Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt. 

Der Busfahrer habe für einen Moment nicht die erforderliche Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Steve Eidner. Er folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine „milde und schuldangemessene“ Strafe plädiert. 

Der Fahrer akzeptierte den Schuldspruch noch im Gerichtssaal. Die Staatsanwaltschaft ließ noch offen, ob sie Rechtsmittel einlegen wird. Die Bewährungszeit für den 64-Jährigen läuft drei Jahre lang.

Bei Tempo 100 von der Autobahn geschleudert

Der mit 53 Reisenden und 2 Fahrern besetzte Doppelstockbus war am 27. März 2024 auf dem Weg von Berlin nach Zürich verunglückt. Der Flixbus geriet nördlich von Leipzig mit knapp 100 km/h ins Schleudern, pflügte durch den Böschungsstreifen, walzte Büsche sowie Bäume nieder und stürzte schließlich auf die rechte Seite. Vier Frauen im Alter von 19, 20, 43 und 47 starben, 46 Fahrgäste wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Busfahrer vorgeworfen, dass er die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ vermissen ließ und dadurch den Unfall verursacht habe. Über seinen Anwalt ließ der 64-Jährige den tödlichen Fehler vor Gericht einräumen. 

Fahrer griff wegen der Sonne nach einer Mütze

Der Sachverhalt sei so wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt „vollumfänglich zutreffend“, sagte Rechtsanwalt Peter Pospisil. Die Sonne habe geblendet, sein Mandant habe nach unten nach einer Mütze gegriffen.

„Es tut ihm unendlich leid, was passiert ist. Er würde die Zeit gerne zurückdrehen, er kann es nicht“, erklärte der Anwalt für den aus Tschechien stammenden Busfahrer. Sein Mandant sei kein Risikofahrer gewesen. Übermüdung, Alkohol oder Drogen hätten keine Rolle gespielt. „Es handelt sich um ein einmaliges fahrlässiges Fehlverhalten“, sagte Pospisil.

Die Verhandlung hatte wegen des größeren Saals nicht in Eilenburg, sondern am Landgericht Leipzig stattgefunden. Ein technischer Gutachter bestätigte, dass der Bus zwar mit gut einer Million Kilometern viel gefahren war, aber technisch intakt gewesen sei. Eine Handlung des Fahrers müsse den Unfall ausgelöst haben.

Wie ist die Anschnallpflicht in Reisebussen geregelt?

Der schwere Unfall hatte auch eine Diskussion um die Anschnallpflicht in Reisebussen neu entfacht. Die vier getöteten Frauen in dem Unglücksbus waren den Ermittlungen zufolge alle nicht angeschnallt gewesen. Sie wurden herausgeschleudert und unter dem Wrack zerquetscht. 

Der zweite Busfahrer sagte als Zeuge aus, dass in den Bussen normalerweise eine Durchsage erfolge, dass man sich anschnallen solle. Ob die Audiodatei an dem Tag tatsächlich abgespielt wurde, wisse er jedoch nicht.

In Deutschland gilt seit dem 1. Oktober 1999 eine Gurtpflicht in Reisebussen. Innerhalb der EU ist sie seit Mai 2006 in Kraft. Busse, die vor diesem Zeitpunkt zugelassen wurden und keine Gurte haben, müssen nicht nachgerüstet werden. Wer also in einem Bus keinen Gurt findet, muss sich auch nicht anschnallen. Wenn es sie jedoch gibt, müssen sie benutzt werden. Der zweite Busfahrer sagte er aus, dass vor Fahrtbeginn nicht kontrolliert werde, ob die Passagiere angeschnallt sind.

Allerdings hatten in dem Unglücksbus auch zahlreiche Fahrgäste den Gurt angelegt. Dennoch wurden sie teils schwer verletzt. Eine junge Frau kann nach dem Unfall nur noch mehr einer Gehhilfe laufen, leidet an psychischen Folgen. Sie war in dem Prozess als Nebenklägerin dabei. „Meine Mandantin war angeschnallt, trotzdem wurde sie lebensgefährlich verletzt“, betonte deren Anwältin.

© dpa-infocom, dpa:260313-930-810701/4


Von dpa
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