Recht haben ist das eine, Recht bekommen das andere. Damit Fluggäste nach verspäteten oder ausgefallenen Flügen und anderem Flugärger zu ihrem Recht kommt, müssen sie selbst aktiv werden. Und der Airline schreiben. Und weil nicht jeder täglich rechtssichere Schreiben verfasst, gibt es nun neue Hilfestellung vom Europäischen Verbraucherzentrum EVZ.
Die Verbraucherschützer haben eine Reihe von Musterbriefen veröffentlicht, mit denen jeder leicht seine Ansprüche gegen die entsprechende Airline geltend machen kann. Sie sind nach Art der Beschwerde sortiert. Gängige Fälle sind etwa:
Die Schreiben stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. So kann man sie - mit den eigenen Daten versehen - in die Kontaktformulare auf den Websites der Fluglinien einfügen. Auch hier haben die Verbraucherschützer vorgesorgt und im Netz eine Liste mit Kontaktformularen europäischer Airlines angelegt.
Wichtig: Das EVZ weist darauf hin, ein Bildschirmfoto des eingegebenen Beschwerdetexts samt Datum als Nachweis zu speichern. Außerdem sollte die Korrespondenz für jeden Fall - also etwa Antworten der Airlines - sorgfältig aufbewahrt werden.
Wer sich nicht sicher ist, welche Rechtsansprüche Flugreisenden konkret zustehen, kann das mit einem kleinen Werkzeug auf der Website des EVZ prüfen. Hier kann aus vorgegebenen Szenarien ausgewählt werden - dann bekommt man Informationen zu Fluggastrechten und Empfehlungen angezeigt. Je nach Fall kann auch gleich ein Musterschreiben verfasst werden.
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