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Veröffentlicht am 12.12.2024 10:20, aktualisiert am 12.12.2024 13:41

Forderungen von Freispruch bis Haft im ASB-Prozess

Drei ehemalige Führungskräfte des Arbeiter-Samariter-Landesverbandes Bayern stehen in Nürnberg wegen Betrugsvorwürfen vor Gericht. (Symbolbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Drei ehemalige Führungskräfte des Arbeiter-Samariter-Landesverbandes Bayern stehen in Nürnberg wegen Betrugsvorwürfen vor Gericht. (Symbolbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Drei ehemalige Führungskräfte des Arbeiter-Samariter-Landesverbandes Bayern stehen in Nürnberg wegen Betrugsvorwürfen vor Gericht. (Symbolbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Im Betrugs- und Untreueprozess gegen ehemalige Führungskräfte des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in Bayern hat die Generalstaatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Haft für den ehemaligen Landesgeschäftsführer gefordert. Für zwei Mitangeklagte wurden Bewährungsstrafen gefordert. Die Verteidiger sahen durch die Beweisaufnahme die Unschuld ihrer Mandaten einwandfrei erwiesen und forderten unisono Freispruch. 

Der 69-jährige Geschäftsführer habe dazu beigetragen, den Krankenkassen überhöhte Abrechnungen für Rettungsdienstleistungen vorzulegen und somit einen Millionenschaden anzurichten. Außerdem habe er ein Dienstfahrzeug veruntreut und einen erheblichen Geldbetrag auf sein Privatkonto gebucht, brachte die Staatsanwaltschaft vor. Nach Darstellung der Verteidigung wurde sowohl das Auto – ursprünglich als Spende für Rumänien deklariert – inzwischen seiner eigentlichen Bestimmung übergeben als auch das Bankkonto bereinigt. 

Rettungsdienstreferent machte Fall öffentlich 

Der mitangeklagte Rettungsdienstreferent hatte sich an die Strafverfolgungsbehörden und auch an die Presse gewandt, um Missstände innerhalb des Landesverbandes aufzudecken. Anschließend landete er als Beteiligter selbst auf der Anklagebank. „Eines ist klar – alles ist unklar“, sagte sein Anwalt zum Schluss des Verfahrens. 

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage von einem Schaden in Höhe von 4,7 Millionen Euro aus, der durch die falschen Abrechnungen den Krankenkassen entstanden ist. Allerdings ist ein Teil der Taten inzwischen verjährt, so dass nur die Vorkommnisse aus den Jahren 2014 bis 2019 in die Betrachtungen eingehen. 

Der ASB zahlte nach Angaben seines heutigen Geschäftsführers Jarno Lang nach einem Vergleich mit den Kassen vier Millionen Euro zurück. Zunächst war von Rückforderungen in Höhe von mehr als sechs Millionen Euro ausgegangen worden. 

Die 12. Strafkammer wird am Nachmittag ihr Urteil verkünden.

© dpa-infocom, dpa:241212-930-315566/2


Von dpa
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