Geflügelpest im Landkreis Ansbach: Warum steht die Schutzzone noch? | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 26.01.2025 14:10

Geflügelpest im Landkreis Ansbach: Warum steht die Schutzzone noch?

Die Geflügelpest-Überwachungszone befindet sich im Radius von zehn Kilometern um den Ort, an dem die Krankheit ausgebrochen ist. (Foto: Luca Paul)
Die Geflügelpest-Überwachungszone befindet sich im Radius von zehn Kilometern um den Ort, an dem die Krankheit ausgebrochen ist. (Foto: Luca Paul)
Die Geflügelpest-Überwachungszone befindet sich im Radius von zehn Kilometern um den Ort, an dem die Krankheit ausgebrochen ist. (Foto: Luca Paul)

Auch etwa einen Monat nach dem Geflügelpest-Ausbruch in einem Betrieb in Brünst, einem Ortsteil der Marktgemeinde Lehrberg, bleiben die zahlreichen Beschränkungen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vorerst weiterhin bestehen.

Bislang gebe es keine weiteren Geflügelpestfälle im Landkreis, heißt es aus dem Landratsamt. Dennoch müssen Puten- und Geflügelhalter noch Beschränkungen hinnehmen. Die Schutzzone im Umkreis von zehn Kilometern bleibe mindestens bis 30 Tage nach der Ausbruchfeststellung im Ausbruchsbetrieb bestehen. Die Frist ist zwar nunmehr verstrichen, doch es heißt „mindestens 30 Tage”.

An einem Ortseingangsschild hängt ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Sperrbezirk“. (Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

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Es sei weiterhin Vorsicht geboten, betonte das Landratsamt. Bis auf Weiteres darf das Federvieh in diesem Gebiet noch nicht nach draußen.

Die Stallungen im Ausbruchsbetrieb seien inzwischen grundgereinigt und desinfiziert, die Einstreu gepackt und abgedeckt. Aber die Zeitdauer, um Mikroorganismen abzutöten oder Viren unwirksam zu machen, sei noch nicht abgeschlossen. Das Ende der Maßnahmen gegen die Geflügelpest werde das Landratsamt offiziell mitteilen.

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