München muss laut einem Gerichtsbeschluss erneut darüber entscheiden, wer ab Juli das Kulturreferat der Stadt leiten soll. Eigentlich hatte sich der Stadtrat im Oktober 2024 mit knapper Mehrheit für den Grünen-Stadtrat Florian Roth entschieden - doch das Verwaltungsgericht sieht Defizite beim Kandidaten-Auswahlprozess der Stadt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Stadt dürfe die Stelle daher „bis auf weiteres“ nicht mit dem gewählten Bewerber besetzen.
Eigentlich müssten Bewerber eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung oder eine dreijährige Tätigkeit nachweisen können, die der Verantwortung als Kulturreferent entspreche, teilte das Gericht mit. Roth habe das jedoch nicht getan, weshalb er durch ein „dienstliches Erfordernis“ ausnahmsweise als Kandidat zugelassen wurde. Die Begründung für diesen Schritt habe die Stadt aber nicht ausreichend ausgeführt.
Ein Bewerber, der die Kriterien erfüllte, hatte beim Verwaltungsgericht Rechtsmittel gegen die Auswahl-Entscheidung eingelegt - und nun vorerst Recht bekommen. Der Beschluss ist laut Gericht aber nicht rechtskräftig, die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Das Kulturreferat fördert Kunst- und Kulturschaffende in der Landeshauptstadt mit Geld, Räumen, Veranstaltungstechnik und Beratung. Nach Angaben der Stadt werden mit 290 Millionen Euro im Jahr 2025 etwa drei Prozent des Haushaltsvolumens in die Kulturförderung gesteckt.
Etwa 1.150 Menschen arbeiten in dem Referat selbst. Zum Kulturreferat gehören aber auch fünf Museen, zum Beispiel das NS-Dokumentationszentrum, die Münchner Philharmoniker, die Volkshochschule und die Stadtbibliothek sowie vier Theater - teils in Form von Beteiligungsgesellschaften.
Grünen-Stadtrat Roth hätte eigentlich zum 1. Juli 2025 die Leitung des Kulturreferats von Anton Biebl übernehmen sollen, der seit Juli 2019 Leiter war. Roth war zuletzt Leiter der städtischen Bildungsberatung.
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