Zwei Naturschutzverbände sind mit Klagen gegen einen behördlich angeordneten Abschuss einer Wölfin in der Rhön gescheitert. Das Verwaltungsgericht Würzburg wies beide Klagen als unzulässig ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Um die Abschussgenehmigung und die Tötung des Tiers hatte es über längere Zeit juristische Auseinandersetzungen gegeben.
Nach einer Reihe von Übergriffen auf Weidetiere im Sommer 2024 hatte die Regierung von Unterfranken eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Tiers erteilt. Rechtliche Grundlage war das Bundesnaturschutzgesetz.
In der Nacht vom 26. auf den 27. August 2024 war eine Wölfin in der Hohen Rhön getötet worden. Es war das erste Mal seit Jahren, dass in Bayern ein Wolf auf behördliche Anordnung abgeschossen worden war. Allerdings wurde dabei nicht das Tier erwischt, das mehrere Schafe gerissen haben soll. Es stellte sich heraus, dass dafür eine andere Wölfin und ein Wolf verantwortlich waren.
Nach der Tötung des Wolfes hatte der Verein Wolfsschutz Deutschland zudem Strafanzeige gestellt. Diese richtete sich gegen „den Regierungspräsidenten sowie Ausführende“. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden aber eingestellt. Es gab demnach keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Anfang März mitgeteilt hatte.
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