Nach einem monatelangen Streit um ein Flüchtlingsheim im Allgäu ist die Gemeinde Blaichach mit einem gerichtlichen Eilverfahren gegen die Unterkunft gescheitert. Das Verwaltungsgericht in Augsburg entschied, dass keine vorläufige Nutzungsuntersagung für das Heim verhängt werde. Die Gemeinde Blaichach könne dagegen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, teilte das Augsburger Gericht mit (Az. Au 4 E 25.3084).
Die Auseinandersetzung um das für Flüchtlinge angemietete Hotel zieht sich bereits seit dem vergangenen Jahr hin. Zwischenzeitlich musste sich auch der Landtag in München damit beschäftigen, weil Bürger mit einer Petition das Projekt stoppen wollten. Letztlich hatte dies aber keinen Erfolg.
Anfang November teilte schließlich das Landratsamt Oberallgäu der Gemeinde mit, dass die Flüchtlingsunterkunft nun in Betrieb genommen werde. Kurzfristig würden die ersten Personen dort einziehen. Daraufhin reichte das Rathaus den Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein.
Das Gericht lehnte den Antrag der Gemeinde ab. Die Richter verwiesen darauf, dass der Blaichacher Gemeinderat bereits im Mai 2024 trotz einiger Bedenken eine Duldung einer Asylbewerberunterkunft für bis zu 50 Bewohner erteilt habe. Erst daraufhin habe die Kreisbehörde im September 2024 das Anwesen als künftiges Heim angemietet. Die Gemeinde sei nun an ihre frühere Zusage gebunden und könne nicht ein vorläufiges Verbot der Nutzung verlangen.
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