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Veröffentlicht am 28.08.2026 04:03, aktualisiert am 28.08.2026 11:28

Germanwings-Prozess: Schlechte Aussichten für Angehörigen

Eine Gedenktafel erinnert an den Flugzeugabsturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen. Eine Klage auf zusätzliches Schmerzensgeld gegen das Luftfahrt-Bundesamt hat mehr als zehn Jahre nach der Katastrophe wenig Aussicht auf Erfolg.   (Foto: Christian Böhmer/dpa)
Eine Gedenktafel erinnert an den Flugzeugabsturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen. Eine Klage auf zusätzliches Schmerzensgeld gegen das Luftfahrt-Bundesamt hat mehr als zehn Jahre nach der Katastrophe wenig Aussicht auf Erfolg. (Foto: Christian Böhmer/dpa)
Eine Gedenktafel erinnert an den Flugzeugabsturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen. Eine Klage auf zusätzliches Schmerzensgeld gegen das Luftfahrt-Bundesamt hat mehr als zehn Jahre nach der Katastrophe wenig Aussicht auf Erfolg. (Foto: Christian Böhmer/dpa)

Im Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Toten hat das Landgericht Braunschweig den Hinterbliebenen wenig Hoffnung gemacht. Die Kammer gehe davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte die Richterin. Die Kläger könnten ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen, sagte sie unter anderem zur Begründung. 

Mehr als elf Jahre nach der Katastrophe haben 30 Hinterbliebene Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Verhandelt wird das Zivilverfahren in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat. Die rechtlichen Vertreter der Behörde beantragten, die Klage abzuweisen. 

Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Nach Überzeugung der Kläger ist die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend überwacht worden.

© dpa-infocom, dpa:260828-930-593726/2


Von dpa
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