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Veröffentlicht am 30.12.2022 06:01

Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 abgeben

Wer Grundeigentum hat, muss seine Unterlagen dafür bis Ende Januar 2023 beim Finanzamt einreichen. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)
Wer Grundeigentum hat, muss seine Unterlagen dafür bis Ende Januar 2023 beim Finanzamt einreichen. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)
Wer Grundeigentum hat, muss seine Unterlagen dafür bis Ende Januar 2023 beim Finanzamt einreichen. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)

Bis Ende Januar 2023 haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz noch Zeit: Dann müssen sie ihre Grundsteuererklärung abgeben. Darauf macht Younes Frank Ehrhardt aufmerksam. Er ist Geschäftsführer vom Eigentümerverband Haus & Grund Hessen.

Sein Rat: Die Sache nicht bis kurz vor Ende der Frist aufschieben. Etwa um mögliche Server-Überlastungen zu umgehen. Solche Probleme habe es Anfang Juni gegeben - wegen des großen Ansturms zu Beginn der Eingabe-Frist, so Ehrhardt. Die Eingabe der Daten ist etwa über das Elster-Portal möglich.

Wer die Grundsteuererklärung zu spät abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. „Dieser beträgt 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung“, sagt Ehrhardt.

Gibt jemand seine Erklärung gar nicht ab, kann das Finanzamt zudem die Besteuerungsgrundlagen schätzen. In beiden Fällen besteht für Eigentümer weiterhin die Pflicht, die Grundsteuererklärung abzugeben.

© dpa-infocom, dpa:221228-99-37051/2

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