Gülle wird in Pool geweht - Landwirt muss zahlen | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 14.04.2025 18:21

Gülle wird in Pool geweht - Landwirt muss zahlen

Ein Landwirt stand wegen Gülleausbringung vor Gericht. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Ein Landwirt stand wegen Gülleausbringung vor Gericht. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Ein Landwirt stand wegen Gülleausbringung vor Gericht. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Ein Landwirt fährt Gülle - und ein Teil davon landet im Außenpool und auf dem Grundstück einer Ferienunterkunft. Das Landgericht Kempten hat nun einer Klage der Betreiberin der Ferienwohnungen teilweise stattgegeben: Der Allgäuer Landwirt muss für die Reinigungskosten und die Schäden von etwa 15.000 Euro aufkommen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Der beklagte Landwirt habe im April 2023 Gülle in der Nähe des betroffenen Grundstücks ausgebracht - er sei auf einer öffentlichen Straße gefahren, um eine Wiese direkt daneben zu düngen. Durch Windböen sei eine „erhebliche Menge“ Gülle auf die Fläche der Klägerin geweht worden. 

Streitpunkt im Verfahren war unter anderem, ob die Gefahr durch den Wind vom Landwirt vorhersehbar war und ob er fahrlässig handelte. Doch nach Auffassung des Gerichts kam es darauf gar nicht an, da die Haftung aus dem Straßenverkehrsgesetz bereits ohne Verschulden greife. 

Maßgeblich sei, dass es eine von dem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr gegeben habe. Der Traktor habe sich zum Zeitpunkt des Schadens auf einer öffentlichen Straße bewegt und die Verteilung der Gülle sei durch eine vom Fahrzeug angetriebene Pumpe erfolgt.

Das Urteil von Ende Dezember 2024 ist inzwischen rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:250414-930-439910/1


Von dpa
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