Hassdelikte: Bayerns Fußball-Verband kooperiert mit Justiz | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 08.02.2024 13:17

Hassdelikte: Bayerns Fußball-Verband kooperiert mit Justiz

Affenlaute gegen dunkelhäutige Spieler, Neonazi-Gegröle in der Kabine - im Amateurfußball kommt es immer mal wieder zu derartigen Ausfällen. Hasskriminalität wie Rassismus oder Antisemitismus sollen im bayerischen Fußball nun härter strafrechtlich verfolgt werden. Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) und die Generalstaatsanwaltschaft unterzeichneten am Donnerstag eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

Kern der Zusammenarbeit ist, dass Straftaten von erheblichem Ausmaß - wie etwa rassistische oder diskriminierende Beleidigungen - auf und rund um den Platz künftig direkt an die Justiz übergeben werden, die dann Ermittlungen einleiten kann. Dadurch droht den Tätern neben einem sportrechtlichen auch ein strafrechtliches Verfahren. So eine Zusammenarbeit gab es in Deutschland bislang nicht, wie es hieß.

Justiz wird aktiv auch ohne Anzeige

„Mit der jetzt geschlossenen Kooperationsvereinbarung sind wir einen großen Schritt weiter, wenn es darum geht, fremdenfeindliche Angriffe auch strafrechtlich bewerten zu lassen“, sagte BFV-Präsident Christoph Kern. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) als Schirmherr der Kooperation unterstrich: „Mir ist wichtig, dass sich die Fußballer sicher fühlen und dass sich die Fans sicher fühlen.“

In der Spielzeit 2022/23 registrierten die BFV-Sportgerichte 40 Vorfälle mit diskriminierendem Hintergrund. In der aktuellen Saison sind es schon 28. Bislang konnte der Verband sportgerichtlich aber gegen Einzeltäter, etwa auf den Tribünen, kaum vorgehen.

Ab sofort werden Vorfälle, die der Schiedsrichter oder die Vereine im Spielberichtsbogen vermerken können, geprüft und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese kann dann aktiv werden, auch wenn - anders als bislang - kein Opfer Anzeige erstattet. Deshalb müsse sich niemand als „Nestbeschmutzer“ fühlen, sagte der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle. „Der Fußballplatz ist kein rechtsfreier Raum.“ Fußballer und Fans sollen sich künftig nicht nur auf die Sportgerichte, sondern auch auf die Justiz verlassen können.

„Rote Linie weit überschritten“

BFV-Chef Kern, Minister Eisenreich und auch Generalstaatsanwalt Röttle betonten, dass Emotionen auf den Fußballplatz gehören und kleinere Frotzeleien absolut in Ordnung seien.

Krass menschenfeindliche Vorfälle aber müssten geahndet werden. Als Beispiel nannte der Verbands-Präsident Episoden aus der jüngeren Vergangenheit: Ein dunkelhäutiger Spieler etwa wurde mit Affenlauten verunglimpft, ein Zuschauer beschimpfte ihn noch weiter.

In einem anderen Fall seien Spieler einer U17-Mannschaft mit Neonazi-Gegröle unter der Dusche aufgefallen. „Das ist völlig indiskutabel“, betonte Kern. „Da ist die rote Linie weit überschritten.“

© dpa-infocom, dpa:240208-99-917752/2


Von dpa
north