Høiby kommt mit Fußfessel von U-Haft in den Hausarrest | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 13.07.2026 14:10, aktualisiert am 13.07.2026 15:00

Høiby kommt mit Fußfessel von U-Haft in den Hausarrest

Der Sohn von Mette-Marit wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. (Archivbild) (Foto: Heiko Junge/NTB Scanpix/AP/dpa)
Der Sohn von Mette-Marit wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. (Archivbild) (Foto: Heiko Junge/NTB Scanpix/AP/dpa)
Der Sohn von Mette-Marit wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. (Archivbild) (Foto: Heiko Junge/NTB Scanpix/AP/dpa)

Der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, kommt aus der Haft frei, muss aber in den Hausarrest. Das zuständige Gericht in Oslo habe am Montag entschieden, die Untersuchungshaft bleibe für weitere vier Wochen bestehen, der 29-Jährige könne sie aber mit einer elektronischen Fußfessel im Hausarrest verbringen, meldete der Sender NRK. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Sie hatte eine Verlängerung der U-Haft um vier Wochen gefordert.

Høiby war im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt worden, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht sowie Gewalt gegen eine Ex-Freundin. Gegen sie besteht ein Kontaktverbot, gegen das der Norweger bereits mehrfach verstoßen hat. Die Polizei sah die Gefahr, dass Høiby weitere Straftaten begeht. 

Høibys Anwalt Petar Sekulic sagte, sein Mandant sei mit der Entscheidung zufrieden. „Das ist eine Option, mit der er in den nächsten Wochen leben kann, und dann werden wir sehen, was danach passiert“, sagte Sekulic.

Høiby saß seit Beginn des Prozesses gegen ihn im Februar in Untersuchungshaft. Er hatte in den vergangenen Monaten mehrfach die Freilassung beantragt. Der Grund: Er wollte mit seiner schwer lungenkranken Mutter Mette-Marit zusammen sein. Bis jetzt war er mit den Anträgen aber immer gescheitert.

Gegen das Gefängnisurteil hat Høiby Berufung eingelegt. Ein möglicher Berufungsprozess könnte im kommenden Jahr stattfinden. Ob der Norweger bis dahin in U-Haft oder Hausarrest bleibt, ist unklar.

© dpa-infocom, dpa:260713-930-377809/2


Von dpa
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